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FAQ zur Änderung der abschließenden Prüfungen im Haupttermin 2021

1. Gibt es bei den abschließenden Prüfungen im Haupttermin 2021 wieder Änderungen aufgrund der COVID-19-Pandemiesituation? Wenn ja, in welchen Bereichen?

  •  Ja, im Haupttermin 2021 wird es auf Grundlage der Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über die Vorbereitung und Durchführung abschließender Prüfungen für das Schuljahr 2020/21 (BGBl. II Nr. 11/2021) wieder zu Änderungen bei den abschließenden Prüfungen kommen. Diese betreffen alle drei Säulen der abschließenden Prüfungen, das heißt die abschließende Arbeit, die Klausurarbeiten und die mündlichen Prüfungen.
  • Für die Schulen gibt es eine organisatorische Vereinfachung: Die Prüfungskommission der abschließenden Prüfungen wird zukünftig anders organisiert; die Schulleitung übernimmt zusätzlich die Funktion des Vorsitzenden in der Prüfungskommission. Es wird nur mehr in bestimmten Fällen ein extern zu bestellender Vorsitzender (beispielsweise eine andere Schulleitung) von der zuständigen Schulbehörde bei der Prüfung eingesetzt. Diese Änderung wird auch dauerhaft über den Haupttermin 2021 hinaus angewandt werden (geändert mit BGBl. I Nr. 19/2021, § 35 Abs. 2 und 3 Schulunterrichtsgesetz, § 34 Abs. 2 und 3 Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge).

2. Welche Änderungen gibt es bei der ersten Säule der abschließenden Prüfungen, der Abschlussarbeit?

  • Die Präsentation und Diskussion der vorwissenschaftlichen Arbeiten, Diplomarbeiten oder Abschlussarbeiten findet freiwillig statt. Das heißt: Kandidat/inn/en können, nachdem sie die Beurteilung der schriftlichen Arbeit erhalten haben, beantragen, zur Präsentation und Diskussion anzutreten.
  • Die Präsentation und Diskussion wird unter Einhaltung der Hygienebestimmungen am Schulstandort abgehalten. Nach Vereinbarung zwischen den Kandidat/inn/en und der Schule kann diese auch mit Hilfe von elektronischer Kommunikation im virtuellen Raum stattfinden, sofern die Kandidat/inn/en über die erforderliche technische Ausstattung verfügen.

3. Welche Änderungen gibt es bei Klausurprüfungen?

  • Die schriftlichen Klausurarbeiten finden statt. Die Arbeitszeit wird um 60 Minuten verlängert.
  • Die Berücksichtigung der Jahresnote beziehungsweise einer ermittelten Note bei der Festlegung der schriftlichen Gesamtnote wird beibehalten.
    • Für Kandidat/inn/en, die zur Berufsreifeprüfung oder zur Externistenreifeprüfung antreten, erfolgt eine Berücksichtigung der Jahresnote beziehungsweise der ermittelten Note, wenn Zeugnisse über die erfolgreiche Absolvierung der letzten Schulstufe aus dem Schuljahr 2020/21 vorliegen.
  • Die fachpraktische Klausurprüfung und die Vorprüfung finden statt, wenn es die Infektionslage erlaubt.

4. Welche Änderungen gibt es bei den mündlichen Prüfungen?

Die mündlichen Prüfungen finden grundsätzlich statt. Änderungen sind in folgenden Bereichen vorgesehen:

  • Die Themenbereiche der mündlichen Teilprüfungen werden an AHS eingeschränkt, wenn diese im Unterricht nicht ausreichend behandelt wurden. Die Reduktion darf maximal ein Drittel der ursprünglich vorgesehenen Themenbereiche betragen. Die Bekanntgabe gekürzter Themenbereiche erfolgt vier Wochen vor Ende des Unterrichtsjahres. (In der BHS wird die Anzahl der Themenbereiche autonom am Standort festgelegt.)
  • Die Berücksichtigung der Jahresnote beziehungsweise einer ermittelten Note bei der Festlegung der mündlichen Gesamtnote wird beibehalten.
    • Für Kandidat/inn/en, die zur Berufsreifeprüfung oder zur Externistenreifeprüfung antreten, erfolgt eine Berücksichtigung der Jahresnote beziehungsweise der ermittelten Note, wenn Zeugnisse über die erfolgreiche Absolvierung der letzten Schulstufe aus dem Schuljahr 2020/21 vorliegen.

5. Ab wann gelten die Änderungen für die abschließenden Prüfungen im Haupttermin 2021?

Die Änderungen gelten ab 9. Jänner 2021 für abschließende Prüfungen zum Haupttermin 2021.

6. Für welche Schularten gelten diese Änderungen?

Die Änderungen gelten für:

  • berufsbildende mittlere Schulen mit abschließenden Prüfungen inklusive Sonderformen
  • berufsbildende höhere Schulen mit Reife- und Diplomprüfungen inklusive Sonderformen
  • allgemeinbildende höhere Schulen mit Reifeprüfungen inklusive Sonderformen

7. Sind die geänderten Regelungen auf vorgezogene Teilprüfungen im Winter 2021 anwendbar?

Ja, da die Änderungen bereits mit 9. Jänner 2021 in Kraft getreten sind, sind diese bereits auf vorgezogene Teilprüfungen im Winter 2021, die dem Haupttermin 2021 zugerechnet werden, anwendbar.

8. Wann finden die standardisierten Klausurprüfungen statt?

Nicht standardisierte Klausurprüfungen finden ab 19. Mai 2021 statt. Die standardisierten Klausurprüfungen beginnen mit der Klausur in Deutsch am 20. Mai 2021.

Deutsch 20. Mai 2021
(angewandte) Mathematik 21. Mai 2021
Spanisch
Kroatisch
Ungarisch
Slowenisch
25. Mai 2021
Englisch 26. Mai 2021
Latein
Griechisch
27. Mai 2021
Französisch 28. Mai 2021
Italienisch 31. Mai 2021

9. Wann finden die Kompensationsprüfungen statt?

Die mündlichen Kompensationsprüfungen für standardisierte Prüfungsgebiete finden am 16. und 17. Juni 2021 statt. Die Termine für die nicht standardisierten Kompensationsprüfungen werden am Schulstandort bekannt gegeben.

10. Wann finden die mündlichen Prüfungen statt?

Mündliche Prüfungen finden an Schulen mit standardisierten Prüfungsgebieten ab 7. Juni 2021 statt.