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Verordnung der Bundesministerin für Bildung, mit der die Prüfungsordnung AHS geändert wird

BGBl. II Nr. 326/2017 v. 24.11.2017

Auszug aus dem Vorblatt

Problemanalyse

In Ergänzung zur unlängst kundgemachten Novelle BGBl. II Nr. 264/2017 sollen weitere Anpassungen bei den festzulegenden Themenbereichen für die Prüfungsgebiete der mündlichen Prüfung vorgenommen werden. Dies betrifft „Religion“, „Lebende Fremdsprache (dreijährig)“, den (schulautonomen) Pflicht-, Frei- oder Wahlpflichtgegenstand Lebende Fremdsprache im Ausmaß von sechs bis neun Wochenstunden sowie den eigenständigen Wahlpflichtgegenstand „Informatik“.

Ziele

Die Anzahl der Themenbereiche ist an die aktuellen Erfordernisse angepasst.

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

Die Anzahl der Themenbereiche soll an die aktuellen Erfordernisse angepasst werden.

Aus der gegenständlichen Maßnahme ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund, die Länder, die Gemeinden oder auf die Sozialversicherungsträger

Links

    Letzte Aktualisierung: 6. April 2018