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Entwurf: Dienstrechts-Novelle 2017 - Bildungsreform

Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz und das Unterrichtspraktikumsgesetz geändert werden (Dienstrechts-Novelle 2017 – Bildungsreform)

Begutachtungsfrist: 30.4.2017

Entwurf samt Materialien (RIS)

Auszug aus dem Vorblatt

Ziel(e)

  • Autonome Schulen
  • Adäquate schulische Verwaltungseinheiten (Schulcluster)
  • Qualifizierung und Objektivierung bei Leitungsfunktionen im Bildungsbereich
  • Effektive und effiziente Bildungsbehörden

Bildung ist der Grundstein für die Zukunft jedes einzelnen Kindes und der Gesellschaft als Ganzes. Aufgabe der Schule ist es, diesem Bedarf nach Bildung individuell für jede Schülerin und jeden Schüler nach den von der Gesellschaft an sie gestellten Anforderungen gerecht zu werden. Um dies leisten zu können, müssen ihr entsprechende organisatorische Rahmenbedingungen zur Verfügung stehen.

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

  • Schulautonome Unterrichtsorganisation
  • Schulautonome Personalauswahl und -entwicklung
  • Pädagogisches und administratives Assistenzpersonal
  • Schulcluster
  • Qualifizierung der Schulleiterinnen und Schulleiter sowie Objektivierung von Auswahlverfahren
  • Schulbehörden
  • Bildungscontrolling

Diese Maßnahmen stellen die Umsetzung des Autonomiepakets und des Schulorganisation-Pakets der von der Bundesregierung am 17.11.2015 vorgestellten umfassenden Reform der Bildungsbereiche dar.

Letzte Aktualisierung: 6. April 2018