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Verordnung der Bundesministerin für Bildung und Frauen über Leistungsstipendien an Pädagogischen Hochschulen für das Studienjahr 2014/2015

BGBl. II Nr. 288/2015 v. 30.9.2015

Auszug aus dem Vorblatt:

Ziel(e)

  • Anerkennung von hervorragenden Leistungen von Studierenden innerhalb der letzten zwei Semester des Studiums und Unterstützung ordentlicher Studien bei der Anfertigung wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeiten durch Leistungsstipendien.

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

  • Bereitstellung der Budgetmittel für Leistungsstipendien an Pädagogischen Hochschulen durch Verordnung.

Betragsmäßige Verteilung der für Leistungsstipendien zur Verfügung stehenden Budgetmittel auf die einzelnen Pädagogischen Hochschulen nach der Zahl der im abgelaufenen Studienjahr erfolgten Studienabschlüsse österreichischer Studierender.

Link

Letzte Aktualisierung: 6. April 2018