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Verordnung der Bundesministerin für Bildung und Frauen, mit der die Landeslehrer-Controllingverordnung geändert wird

BGBl. II Nr. 196/2015 v. 13.7.2015

Auszug aus dem Vorblatt:

Ziel(e)

Wahrung der im Finanzausgleich festgelegten Parameter der Stellenpläne für Landeslehrpersonen:
Entsprechend dem Finanzausgleich erfolgt die Zuteilung von Personalressourcen an die Länder in Form von Landeslehrpersonen-Planstellen, die unter Zugrundelegung des alten Dienstrechts einer bestimmten Unterrichtskapazität in Wochenstunden entsprechen. Durch die im neuen Dienstrecht vorgesehene teilweise Änderung der Unterrichtsverpflichtung soll diese den Ländern zukommende
Unterrichtskapazität konstant gehalten werden.

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

Anpassung der Abrechnung der Stellenpläne für Landeslehrpersonen an das neue Lehrpersonen-
Dienstrecht: Lehrpersonen im neuen Dienstrecht werden im Informationssystem LiA gekennzeichnet und deren Beschäftigungsausmaß in den Planstellenbereichen Neue Mittelschule/Hauptschule und Polytechnische Schule sowie Berufsschule, wo es zu einer Änderung der Unterrichtsverpflichtung gegenüber dem alten Dienstrecht kommt, in – dem alten Dienstrecht vergleichbare – Vollbeschäftigungsäquivalente umgerechnet.

Letzte Aktualisierung: 6. April 2018