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Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Lehrpläne der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten 2015, die Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen 2016, die Lehrpläne für die Handelsakademie und die Handelsschule, die Lehrpläne der humanberuflichen Schulen, die Lehrpläne der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik und der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik 2016 und der Lehrplan der Polytechnischen Schule geändert werden

BGBl. II Nr. 235/2019

Auszug aus dem Vorblatt

Ziel(e)

  • Verbesserung der Deutschförderung für außerordentliche SchülerInnen durch die Bildung von Deutschförderklassen und Deutschförderkursen
  • Zielgruppenspezifische und treffsichere Gestaltung der Deutschfördermaßnahmen
  • Festlegung der Deutsch-Kompetenz als Schulreifekriterium
  • Optimierung der Oberstufe
  • Sicherstellung der Erfüllung der Schulpflicht

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

  • Entwicklung von Lehrplänen für die Deutschförderklassen
  • Objektive und transparente Feststellung des außerordentlichen Status bzw. in weiterer Folge des Ausmaßes der Deutschförderung
  • Zwischenevaluierung der Neuen Oberstufe
  • Schaffung klarer Sanktionsmechanismen bei Schulpflichtverletzungen
  • Festlegung von bundesweit einheitlichen Kriterien zur Feststellung der Schulreife
Letzte Aktualisierung: 9. August 2019