Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu.

Verordnung der Bundesministerin für Bildung, mit der das Lehrplanpaket der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten 2015 geändert wird

BGBl. II Nr. 55/2017 v. 2.3.2017

Auszug aus dem Vorblatt:

Ziel(e)

  • Sicherstellung einer Ausbildung, die sich am Bedarf und an den Bedürfnissen der Lernenden orientier
  • Sicherstellung eines Ausbildungsangebotes, das sich am Bedarf des Arbeitsmarktes orientiert, indem es den Aufbau von fachlichen, personalen und sozialen Kompetenzen der Lernenden fördert

Die Novelle zu den neuen Lehrplänen der Höheren technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Lehranstalten (5-jährig) hat das Ziel, die Zukunftschancen der Absolventinnen und Absolventen zu stärken sowie ihre Berufs- und Studierfähigkeit zu erhöhen. Durch den Verbleib der Schülerinnen und Schüler im Bildungssystem bis zur 13. Schulstufe, erhöht sich der Prozentsatz der Absolventinnen und Absolventen einer Reife- und Diplomprüfung.

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

  • Flächendeckendes Inkrafttreten der neuen Lehrpläne
Letzte Aktualisierung: 6. April 2018