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Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung über die Lehrpläne der Meisterschulen, der Werkmeisterschulen (einschließlich der Berufstätigenformen) und der Bauhandwerkerschulen geändert wird; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

BGBl. II Nr. 190/2020 vom 30. April 2020

Auszug aus dem Vorblatt

Problemanalyse

Überführung der Lehrpläne der Meisterschulen für Damenkleidermacher/innen sowie für Herrenkleidermacher/innen aus dem Schulversuchs-Status ins Regelschulwesen

Ziel(e)

Übernahme von Schulversuchen in das Regelschulwesen und dadurch Erhöhung der mehr Rechtssicherheit

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

Anstelle der bisher in einem schulrechtlichen Verfahren genehmigten Schulversuche wird eine Lehrplanverordnung erlassen.