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Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Lehrpläne der Sonderformen der Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten erlassen werden sowie die Verordnung über die Lehrpläne der Meisterschulen (einschließlich der Berufstätigenformen), der Werkmeisterschulen (einschließlich der Berufstätigenformen) und der Bauhandwerkerschulen geändert wird; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Begutachtungsfrist: 20. Oktober 2021

Verordnungsentwurf (RIS)

Auszug aus dem Vorblatt

Problemanalyse

Aktualisierung des Ausbildungsprofiles der Sonderformen der höheren und der mittleren Schulformen:

Aufbaulehrgänge für Berufstätige/Kollegs für Berufstätige und Bauhandwerkerschulen für Berufstätige und die damit verbundene Überführung in das SchUG-BKV.

Ziel(e)

Ausbildung und Höherqualifizierung von Fachkräften im Besonderen für den MINT-Bereich. Bei den Bauhandwerkerschulen für Berufstätige insbesondere für die Bauwirtschaft.

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

Neuauflage der Lehrpläne der Aufbaulehrgänge für Berufstätige/Kollegs für Berufstätige und der Bauhandwerkerschulen für Berufstätige mit 01.09.2021.