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Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung über die Lehrpläne für die Handelsakademie und die Handelsschule geändert wird; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

BGBl. II Nr. 393/2020 vom 10. September 2020

Auszug aus dem Vorblatt

Ziel(e)

  • Sicherstellung einer Ausbildung, die am Bedarf und an den Bedürfnissen der Studierenden orientiert ist
  • Sicherstellung eines Ausbildungsangebotes, das sich am Bedarf des Arbeitsmarktes orientiert

Das Überführen der Schulversuchslehrpläne (Aufbaulehrgang der Handelsakademie für Berufstätige, Kolleg an Handelsakademie – Digital Business, Kolleg der Handelsakademie für Berufstätige – Digital Business) in einen Regellehrplan hat das Ziel, Rechtssicherheit für die Schulen zu schaffen und den Studierenden ein Ausbildungsangebot zu bieten, das ihnen eine Höherqualifikation bietet, ihre Zukunftschancen stärkt und ihre Berufs- und Studierfähigkeit erhöht.

Die Einführung der neuen Lehrpläne (Handelsakademie für Berufstätige – Kommunikation und Medieninformatik, Kolleg der Handelsakademie – Kommunikation und Medieninformatik sowie Kolleg der Handelsakademie für Berufstätige – Kommunikation und Medieninformatik) stellen eine Ergänzung für Berufstätige dar, die sich im Bereich der Medieninformatik (Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit, Social Media) höher qualifizieren wollen und damit zum Abbau des Fachkräftemangels beitragen.

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

  • Inkrafttreten des Lehrplanes