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Verordnung der Bundesministerin für Bildung, mit der die Verordnung über die Lehrpläne der Neuen Mittelschulen sowie die Verordnung über die Lehrpläne der allgemein bildenden höheren Schulen geändert werden

BGBl. II Nr. 337/2017 v. 29.11.2017

Auszug aus dem Vorblatt

Ziel(e)

  • Chancengleichheit beim Bildungszugang unabhängig von der Erstsprache Deutsch und mehr Freiheit bei der Schulwahl unabhängig vom Wohnort
  • Individualisierung und Kompetenzorientierung in der Primarstufe
  • Vielfältiges, zeitgemäßes und arbeitsmarktorientiertes Bildungsangebot in der Sekundarstufe
  • Effektive und effiziente Schulverwaltung

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

  • Neugestaltung der Schuleingangsphase und weitere Anpassungen der Grundschule
  • Ausweitung der Sprachstartgruppen bzw. Sprachförderkurse für außerordentliche Schülerinnen und Schüler
  • Flexibilisierung der Schulorganisation und des Personaleinsatzes
  • Anpassungen weiterführender Schularten aufgrund geänderter Arbeitsmarktbedingungen sowie neuer Lehrpläne im Bereich der berufsbildenden Schulen
  • Verknüpfung verschiedener Statistikbereiche
  • Neuordnung des Datenmanagements im Schulalltag
  • Anpassungen bei der Bestellung von Schulverwaltungspersonal
  • Flankierende Systemanpassungen im Zusammenhang mit der Neugestaltung der Schuleingangsphase und weiteren Anpassungen der Grundschule
  • Flankierende Systemanpassungen im Zusammenhang mit der Eingliederung der Bildungsanstalten in die berufsbildenden höheren Schulen und weiteren Anpassungen von Bezeichnungen im Bereich "Sport"
  • Lehrplan der zweijährigen Forstfachschule
  • Lehrplan technisches und textiles Werken an Neuen Mittelschulen und allgemein bildenden höheren Schulen

Diese Maßnahmen stellen bereits die ersten Umsetzungsschritte der von der Bundesregierung am 17.11.2015 vorgestellten umfassenden Reform der Bildungsbereiche dar.

Letzte Aktualisierung: 6. April 2018