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Verordnung der Bundesministerin für Bildung und Frauen über Leistungsstipendien an Pädagogischen Hochschulen für das Studienjahr 2015/2016

BGBl. II Nr. 169/2016 v. 29.6.2016

Auszug aus dem Vorblatt

Problemanalyse

Die Bundesministerin für Bildung und Frauen hat die für Leistungsstipendien zur Verfügung stehenden Budgetmittel auf die einzelnen Pädagogischen Hochschulen nach der Zahl der im abgelaufenen Studienjahr erfolgten Studienabschlüsse österreichischer Studierender aufzuteilen.

Ziel(e)

Anerkennung von hervorragenden Leistungen von Studierenden innerhalb der letzten zwei Semester des Studiums und Unterstützung von Studierenden ordentlicher Studien bei der Anfertigung wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeiten durch die Gewährung von Leistungsstipendien.

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

Bereitstellung der Budgetmittel für Leistungsstipendien an Pädagogischen Hochschulen durch Verordnung und betragsmäßige Verteilung der für Leistungsstipendien zur Verfügung stehenden Budgetmittel auf die einzelnen Pädagogischen Hochschulen nach der Zahl der im abgelaufenen Studienjahr erfolgten Studienabschlüsse österreichischer Studierender.

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Letzte Aktualisierung: 6. April 2018