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Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Schulzeitgesetz 1985, das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz und das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz geändert werden

Begutachtungsfrist: 11. November 2021

Verordnungsentwurf (RIS)

Auszug aus dem Vorblatt

Ziel(e)

  • Wiederholung von Lehrinhalten eines oder mehrerer vergangener Schuljahre zur Vorbereitung auf ein kommendes Schuljahr in der unterrichtsfreien Zeit (Sommerschule)
  • Wiederholung von Lehrinhalten eines oder mehrerer vergangener Schuljahre zur Vorbereitung eines Übertritts in eine andere Schulart in der unterrichtsfreien Zeit (Sommerschule)
  • Vertiefung von Lehrinhalten eines oder mehrerer vergangener Schuljahre zur Vorbereitung auf, einen nationalen oder internationalen Wettbewerb in der unterrichtsfreien Zeit (Sommerschule)
  • Vertiefung von Lehrinhalten eines oder mehrerer vergangener Schuljahre zur Vorbereitung eine abschließende Prüfung in der unterrichtsfreien Zeit (Sommerschule)
  • Vorbereitung von Studierenden auf herausfordernde Unterrichtssituationen und ein gesamthaftes Unterrichtskonzept durch Vermittlung von Grundlagen der Unterrichts- und Schulorganisation (Sommerschule)
  • Stärkung der Stellung der Kuratorien an technisch-gewerblichen höheren Lehranstalten

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

  • Unterrichtsangebote in der unterrichtsfreien Zeit
  • Projektunterricht in Verbindung mit sprachsensiblem Unterricht in verschiedenen Gegenständen
  • Projektunterricht mit einem Schwerpunkt auf einzelnen Gegenständen
  • Schaffung eines angeleiteten, eigenverantwortlichen Einsatzes von Studierenden als Praxis im Rahmen des Studiums
  • Schaffung der Möglichkeit im Katastrophenfalle Unterricht nur IKT-gestützt durchzuführe