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Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulpflichtgesetz 1985, das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz und das COVID-19-Hochschulgesetzes – C-HG geändert werden

BGBl. I Nr. 37/2023 vom 20. April 2023

Auszug aus dem Vorblatt

Problemanalyse

Im Bereich des häuslichen Unterrichts hat eine Analyse des ersten Schuljahres nach der neuen Struktur, insbesondere mit Reflexionsgesprächen, einige weitere Optimierungsmöglichkeiten gezeigt.

Ziel(e)

Die Zahl der Schülerinnen und Schüler, welche den Nachweis des zureichenden Erfolges gemäß § 11 Schulpflichtgesetz 1985 am Ende eines Unterrichtsjahres nicht erbringen, soll möglichst gering gehalten werden.

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

häuslicher Unterricht:
Die Durchführung des Reflexionsgespräches soll einerseits auf die Vorschulstufe ausgeweitet und andererseits für Personen, die am häuslichen Unterricht auf der 9. Schulstufe teilnehmen, flexibler werden. Hier soll die Prüfung den Möglichkeiten der Lehrpläne der 9. Schulstufe entsprechend an allen in Betracht kommenden Schularten abgelegt werden können.ie Neuformulierung und -strukturierung der Untersagungsgründe und Gründe für die Anordnung des Unterrichts an einer Schule gemäß § 5 des Schulpflichtgesetzes soll der Rechtsklarheit und -sicherheit dienen. Es sollen alle Gründe in einer Bestimmung zusammengefasst werden.