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Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Finanzierung der Digitalisierung des Schulunterrichts geändert wird

BGBl. I Nr. 52/2022 vom 13.4.2022 

Auszug aus dem Vorblatt

Problemanalyse

Das Bundesgesetz zur Finanzierung der Digitalisierung des Schulunterrichts sieht die Möglichkeit zur Befreiung vom Eigenanteil vor. Das erste Jahr des Vollzuges hat gezeigt, dass die Befreiungstatbestände einer Ergänzung in einigen Details bedarf. So können derzeit zwar Schülerinnen und Schüler in Haushalten, die von der Rundfunkgebühr befreit sind, vom Eigenanteil befreit werden, nicht aber solche, die in Haushalten leben, die zB nur einen Zuschuss zum Fernmeldeentgelt erhalten (weil sie kein Rundfunkempfangsgerät besitzen). Die Berechnungsgrundlagen sind aber in beiden Fällen die gleichen.

Ziel(e)

Herstellung der Gleichbehandlung von gleichen Sachverhalten bei den Befreiungstatbeständen

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

Aufnahme der Tatbestände

  • Befreiung von der Ökostrompauschale gemäß Ökostromfördergesetz 2012,
  • Anwendung des § 72a des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes,
  • Zuerkennung eines Zuschusses zu Fernsprechentgelten gemäß Fernsprechentgeltzuschussgesetz
  • Anwendung der vollen Erziehung gemäß § 28 Jugendwohlfahrtsgesetz 1989 (JWG)
  • Möglichkeit in schulstufenübergreifenden Klassen an Sonderschulen auch andere Altersgruppen mit Geräten auszustatten.