Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Schulpflichtgesetz 1985, das Schulzeitgesetz 1985, das Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten und das Bundesgesetz BGBl. Nr. 420/1990 geändert werden
Auszug aus dem Vorblatt
Ziel(e)
- Überführung von Schulversuchen
- Modernisierung von Lehrplanbestimmungen
- Änderung von Fristen zur Schulpflichtmatrik
- Einführung eines Bildungsmonitorings im Land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulwesen
- Verlängerung der COVID-Regelungen
- gesamthafte Betrachtung bei abschließenden Prüfungen mündlich
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
- Überführung des Schulversuches „Schüler-Schüler-Gespräch“ im Rahmen der mündlichen Prüfung in „Lebenden Fremdsprachen“ im Rahmen der Reifeprüfung in das Regelschulwesen
- Übernahme eines Schulversuches zu Schulen für wirtschaftliche Berufe in das Minderheitenschulgesetz für Kärnten
- Entfall der gesonderten Ausweisung Deutsch Lesen im Minderheitenschulgesetz für Kärnten
- Übernahme des Aufbaulehrganges für Absolventen der Fachschule für Assistenzberufe in das Regelschulwesen
- Erstreckung der Frist für das Auslaufen von Schulversuchen
- Modernisierung von Lehrplanbestimmungen
- Änderung von Fristen zur Schulpflichtmatrik
- Einführung von Qualitätsmanagement und Ressourcencontrolling im land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulwesen
- Verlängerung der COVID-Regelungen
- gesamthafte Betrachtung bei abschließenden Prüfungen mündlich