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Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Schulzeitgesetz 1985, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Schulpflichtgesetz 1985 und das Privatschulgesetz geändert werden

Regierungsvorlage (Parlament)

Auszug aus dem Vorblatt:

Ziel(e)

  • Stärkung des nachhaltigen Kompetenzerwerbs, des Wissensaufbaus und der Entwicklung von Metakompetenzen
  • Durchführung der Reifeprüfung an Orten der Heilbehandlung
  • Vorsorge für den Fall eines neuerlichen Anstieges von Infektionen und Erkrankungen Aufgrund der SARS-COV 2 bzw. COVID-19-Pandemie

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

  • Ausweitung der schulorganisatorischen Autonomie – Individualisierung durch Flexibilisierung der Unterrichtsorganisation
  • Ausweitung der schulunterrichtlichen Autonomie – Möglichkeit für standortspezifische Anpassungen der Leistungsbeurteilung in der Oberstufe
  • Ausweitung der schulzeitlichen Autonomie – gleiche Dauer des Winter- und des Sommersemesters in abschließenden Klassen
  • schulautonome Festlegung der Anwendung der Bestimmungen über die semestrierte Oberstufe
  • Schaffung der Möglichkeit für Personen, die sich in einer länger andauernden Heilbehandlung befinden, abschließende Prüfungen am Ort der Behandlung abzulegen
  • Bildungsanstalten für Leistungssport können anstelle des Gegenstandes Bewegung und Sport einen mit Sport in Zusammenhang stehenden Gegenstand zur Vorbereitung auf ein künftiges Berufsleben vorsehen