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Pädagogikpaket-Anpassungsverordnung 2020 I

Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung mit der die Verordnung über die Aufnahms- und Eignungsprüfungen, die Verordnung über die Einstufungsprüfung als Voraussetzung für die Aufnahme in die Schule und die Aufnahmsprüfung als Voraussetzung für den Übertritt in eine andere Schulart, die Leistungsbeurteilungsverordnung, die Zeugnisformularverordnung, die Verordnung über die Bestellung von Fachkoordinatoren, die Verordnung über die Wahl der Klassenelternvertreter, die Verordnung über die Wahl der Schülervertreter, die Verordnung über die Gutachterkommissionen zur Eignungserklärung von Unterrichtsmitteln, die Verordnung über die Prüfungsgebiete der Pflichtschulabschluss-Prüfung sowie die Verordnung betreffend die Schulnachricht für das erste Semester der Volksschule und der Sonderschule geändert werden (Pädagogikpaket-Anpassungsverordnung 2020 I)

BGBl. II Nr. 264/2020 vom 12. Juni 2020

Verordnung (RIS)