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Verordnung der Bundesministerin für Bildung, mit der die Prüfungsordnung BMHS und Bildungsanstalten geändert wird

BGBl. II Nr. 30/2017 v. 23.1.2017

Auszug aus dem Vorblatt

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

Die rechtlichen Bestimmungen betreffend die Prüfungsordnung an BMHS und Bildungsanstalten werden aktualisiert.

Problemanalyse

Im Jahr 2010 wurde mit Bundesgesetz BGBl. I Nr. 52/2010 die gesetzliche Grundlage für die neue standardisierte, teilzentrale Reife- bzw. Reife- und Diplom- bzw. Diplomprüfung geschaffen.

Mit dem Schulrechtsänderungsgesetz 2016, BGBl. I Nr. 56/2016, wurden die bislang zu den höheren Anstalten der Lehrer- und der Erzieherbildung zählenden Bildungsanstalten den berufsbildenden höheren Schulen eingegliedert. Gleichzeitig erfolgten Umbenennungen: Die BA für Kindergartenpädagogik wurde zur BA für Elementarpädagogik und die beiden Lehrgängen sind nun solche für „Inklusive Elementarpädagogik“ und für „Inklusive Sozialpädagogik“. Diesen Änderungen ist in der Prüfungsordnung BMHS und Bildungsanstalten Rechnung zu tragen.

Darüber hinaus sollen die aus der erstmaligen Durchführung der standardisierten, teilzentralen Reifeprüfung an BHS gewonnen Erfahrungen, insbesondere betreffend die vorwissenschaftliche Arbeit, in die Prüfungsordnung einfließen.

Ziel(e)

Die rechtlichen Bestimmungen betreffend die Prüfungsordnung an BMHS und Bildungsanstalten entsprechen den aktuellen Anforderungen.

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

Die rechtlichen Bestimmungen betreffend die Prüfungsordnung an BMHS und Bildungsanstalten werden aktualisiert.

Link

Letzte Aktualisierung: 6. April 2018