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Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über die Abgeltung des Aufwands der Bundesanstalt „Statistik Österreich“ für den Vollzug des Bildungsdokumentationsgesetzes 2020 (Abgeltungsverordnung Bildungsdokumentation)
 

BGBl. II Nr. 414/2021 vom 29. September 2021

Verordnung (RIS)
Verordnungsentwurf (RIS)

Auszug aus dem Vorblatt

Ziel(e)

  1. Erhöhung des Datenschutzes durch Verwendung von bereichsspezifischen Personenkennzeichen (bPK) und exakte Definition von Verantwortlichen im Sinne des Art. 4 Z 7 DSGVO.
  2. Datengrundlage für die evidenzbasierte Bildungssteuerun
  3. Implementierung von ersten Grundlagen für die Ausstellung von elektronischen Studierendenausweisen.
  4. Weitere Integration der Fachhochschulen in den Datenverbund der Universitäten und Hochschulen

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

  • Anpassung der Bildungsdokumentation unter datenschutzrechtlichen Aspekten und im Hinblick auf das Bildungscontrolling gem. §5 BD-EG
  • Online-Abfrage des Lichtbildes für die Ausstellung von Studierendenausweisen aus bestehenden Registern
  • Übermittlung weiterer Daten für die Integration der Fachhochschulen in den Datenverbund der Universitäten und Hochschulen
  • Anpassung von Verordnungen auf Grund des Bildungsdokumentationsgesetzes 2020