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Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung über Aufnahms- und Eignungsprüfungen geändert wird
 

Begutachtungsfrist: 14. Februar 2022

Verordnungsentwurf (RIS)

Auszug aus dem Vorblatt

Problemanalyse

Die Ausbildung an den Bildungsanstalten für Elementarpädagogik, an den Bildungsanstalten für Sozialpädagogik und an den Fachschulen für pädagogische Assistenzberufe führt zu Berufsberechtigungen im elementarpädagogischen bzw. sozialpädagogischen Berufsfeld. Die Ausbildung zur "Elementarpädagogin" bzw. "Elementarpädagoge" an den Bildungsanstalten für Elementarpädagogik wird zu einem überwiegenden Teil von weiblichen Schülerinnen bzw. Studierenden (im Kolleg) absolviert, weshalb für das Berufsfeld und in weiterer Folge für den Praxisalltag in den elementaren Bildungseinrichtungen kaum männliche Elementarpädagogen zur Verfügung stehen.

Ziel(e)

Mit dieser Novelle sollen die Eignungsprüfungen an den Bildungsanstalten und der Fachschule für pädagogische Assistenzberufe adaptiert werden, sodass bestimmte Prüfungsgebiete nicht mehr in der praktischen Prüfung vorgesehen werden, damit auf die wichtigste Grundvoraussetzung zeitgemäß fokussiert wird.

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

Bestimmte Prüfungsgebiete, wie die Inhalte betreffend den Bereich der musikalischen Bildbarkeit, der Fähigkeit zum schöpferischen Gestalten sowie körperlichen Gewandtheit und Belastbarkeit sollen nicht mehr in der praktischen Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung an den Bildungsanstalten bzw. der Fachschule für pädagogische Assistenzberufe vorgesehen werden.