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Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Prüfungsordnung BMHS sowie die Prüfungsordnung Kollegs und Sonderformen für Berufstätige an BMHS geändert werden

BGBl. II Nr. 527/2021 vom 3. Dezember 2021

Auszug aus dem Vorblatt

Problemanalyse

Mit der Verordnung BGBl. II Nr. 51/2021 wurden die bisher im Schulversuch geführten Höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung „Wasser- und Kommunalwirtschaft“ sowie Höheren Lehranstalten für Hairstyling, Visagistik und Maskenbildnerei in die Lehrpläne der humanberuflichen Schulen, BGBl. II Nr. 340/2015, aufgenommen (IKT 1. September 2021).

Mit der Verordnung BGBl. II Nr. 393/2020 wurden in die Lehrpläne für die Handelsakademie und die Handelsschule, BGBl. Nr. 895/1994, unter anderem Lehrpläne für folgende Sonderformen aufgenommen: Handelsakademie für Berufstätige – Kommunikation und Medieninformatik (Anlage A2.1), Kolleg der Handelsakademie - Kommunikation und Medieninformatik (Anlage A5.2), Kolleg der Handelsakademie für Berufstätige - Kommunikation und Medieninformatik (Anlage A6.2), Kolleg der Handelsakademie – Digital Business (Anlage A5.1), Kolleg der Handelsakademie für Berufstätige - Digital Business (Anlage A6.1) sowie Aufbaulehrgang der Handelsakademie für Berufstätige (Anlage A4.1).

Ziel(e)

Es soll die Verankerung der Bestimmungen betreffend die abschließenden Prüfungen an diesen Schulen in den Prüfungsordnungen, BMHS, BGBl. II Nr. 177/2012 und Sonderformen der BMHS, BGBl. II Nr. 36/2017, erfolgen.