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Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung über die Berechtigung zur Abfrage von Daten aus der Gesamtevidenz der Schülerinnen und Schüler erlassen wird und die Schülerbeihilfen-ADV-Verordnung geändert wird

BGBl. II Nr. 244/2021 vom 2. Juni 2021

Auszug aus dem Vorblatt:

Ziel(e)

  1. Erhöhung des Datenschutzes durch Verwendung von bereichsspezifischen Personenkennzeichen (bPK) und exakte Definition von Verantwortlichen im Sinne des Art. 4 Z 7 DSGVO
  2. Datengrundlage für die evidenzbasierte Bildungssteuerung
  3. Implementierung von ersten Grundlagen für die Ausstellung von elektronischen Studierendenausweisen.
  4. Weitere Integration der Fachhochschulen in den Datenverbund der Universitäten und Hochschulen

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

  • Anpassung der Bildungsdokumentation unter datenschutzrechtlichen Aspekten und im Hinblick auf das Bildungscontrolling gem. § 5 BD-EG
  • Online-Abfrage des Lichtbildes für die Ausstellung von Studierendenausweisen aus bestehenden Registern
  • Übermittlung weiterer Daten für die Integration der Fachhochschulen in den Datenverbund der Universitäten und Hochschulen
  • Anpassung von Verordnungen auf Grund des Bildungsdokumentationsgesetzes