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Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung über Prüfungstermine für standardisierte Prüfungsgebiete im Rahmen von abschließenden Prüfungen in den Jahren 2024, 2025 und 2026

BGBl. II Nr. 110/2023 vom 21. April 2023

Auszug aus dem Vorblatt

Problemanalyse

Die Termine der standardisierten Reife-, Reife und Diplomprüfung werden wie in den Vorjahren einheitlich verordnet, da dies aufgrund der Durchführung und den Vorgaben des Schulunterrichtsgesetzes bzw. des Schulunterrichtsgesetzes für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge erforderlich ist.

Ziel(e)

Sicherstellung einer terminlich geordneten Durchführung der abschließenden Prüfungen einschließlich der Berufsreifeprüfungen sowie Externistenprüfungen, die einer Reifeprüfung, Reife- und Diplomprüfung sowie Diplomprüfung entsprechen, mit Haupttermin im Schuljahr 2023/24 und 2024/25 sowie den diesen Terminen folgenden Terminen (Herbsttermin 2024 und 2025 und Wintertermin 2025 und 2026).

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

Verordnung von Prüfungsterminen für standardisierte Prüfungsgebiete im Rahmen von abschließenden Prüfungen einschließlich der Berufsreifeprüfungen sowie Externistenprüfungen.

Aus der gegenständlichen Maßnahme ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund, die Länder, die Gemeinden oder auf die Sozialversicherungsträger