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Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung über die Studienförderung für Studierende an Konservatorien geändert wird

BGBl. II Nr. 125/2022 vom 25. März 2022

Auszug aus dem Vorblatt

Problemanalyse

Mit dem vorliegenden Entwurf erfolgt eine Anpassung der Bezeichnung der Hauptstudiengänge des „Vienna Music Institute des Herrn Mag. Ernst Ritsch“ und der „International Academy of Music and Performing Arts Vienna der Jam Music Lab GmbH“ sowie eine Aktualisierung der Anlage betreffend die Nummerierung der einzelnen Konservatorien.

Ziel(e)

Anpassung der Verordnung an geänderte Bezeichnungen und Strukturen einzelner Studiengänge

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

Entfall eingestellter Studiengänge und Bezeichnungsänderungen.

Aus der gegenständlichen Maßnahme ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund, die Länder, die Gemeinden oder auf die Sozialversicherungsträger

Anmerkungen zu sonstigen, nicht wesentlichen Auswirkungen:

Aus der gegenständlichen Maßnahme ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen, da im Bereich der Konservatorien die Zahl der Studierenden nicht von der Zahl der bestehenden Bildungseinrichtungen abhängt, sondern vielmehr von den musikalischen Interessen und Begabungen der potenziellen Studierenden, die unabhängig von den studienorganisatorischen Gegebenheiten in der Bevölkerung vorhanden sind.