Entwurf: Bundesgesetz, mit dem das Studienförderungsgesetz 1992 geändert wird
Begutachtungsfrist: 11. März 2020
Auszug aus dem Vorblatt
Problemanalyse
Vom Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union sind zum einen österreichische Studierende betroffen, die künftig ein Studium im Vereinigten Königreich betreiben wollen und zum anderen Studierende aus dem Vereinigten Königreich in Österreich. Da ein Mobilitätsstipendium nur für ein Studium an einer Hochschule in einem EWR-Land oder in der Schweiz bezogen werden kann, wäre die Förderung eines Studiums im Vereinigten Königreich künftig nicht mehr möglich.
Ziel(e)
Ermöglichung der Förderung von Studien an Hochschulen im Vereinigten Königreich durch Mobilitätsstipendien auch nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union;
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
- Ergänzung des Vereinigten Königreichs in der Aufzählung jener Länder, in denen Studien mit Mobilitätsstipendium gefördert werden können (§ 56d Abs. 1);
- Schaffung einer Rechtsgrundlage für die studienförderungsrechtliche Gleichstellung von Studierenden aus dem Vereinigten Königreich mit österreichischen Staatsbürgerinnen und -bürgern;
- Schaffung einer Übergangsregelung, wonach § 4 Abs. 1a auch nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union auf jene Staatsangehörigen des Vereinigten Königreichs Anwendung findet, die bereits vor diesem Zeitpunkt auf der Grundlage einer Gleichstellung gemäß § 4 Abs. 1a Studienbeihilfe beziehen.