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Verordnung der Bundesministerin für Bildung über die Durchführung des automationsunterstützten Datenverkehrs in Verfahren vor den Schülerbeihilfenbehörden (Schülerbeihilfen-ADV-Verordnung)

BGBl. II Nr. 286/2017 v. 24.10.2017

Auszug aus dem Vorblatt

Problemanalyse

Die im Rahmen des Schülerbeihilfengesetzes gewährten Unterstützungen sind ein Instrument zur Sicherung der freien Zugänglichkeit öffentlicher Schulen (§ 14 Abs. 6 B-VG) und der damit verbunden institutionellen Garantie nach Art. 14 Abs. 5a B-VG. Danach hat die Republik Österreich der gesamten Bevölkerung, unabhängig von Herkunft, sozialer Lage und finanziellem Hintergrund ein höchstmögliches Bildungsniveau zu sichern. Die Zuerkennung einer Schülerbeihilfe erfolgt in einem Verwaltungsverfahren, im Zuge dessen die Anspruchsvoraussetzungen durch die Antragstellerin oder dem Antragsteller nachzuweisen sind. Mit der Novelle des Schülerbeihilfengesetzes 1983, BGBl. I Nr. 75/2013, wurde die gesetzliche Grundlage geschaffen, automatisierte Abfragen von diesen für die Beihilfenverfahren notwendigen Daten durchführen zu können. Der damit verbundene Gesetzesauftrag müsste nunmehr umgesetzt werden.
Für das Verfahren zur Abwicklung der rund 36.000 Anträge auf Beihilfen nach dem
Schülerbeihilfengesetz 1983 jährlich ist bereits seit mehreren Jahren eine EDV-Anwendung in Betrieb, die mittlerweile nicht mehr dem Stand der Technik entspricht und daher adaptiert werden muss.

Ziel(e)

Erleichterung des freien Zugangs zu öffentlichen Schulen unabhängig von sozialer Lage und finanzielle Hintergrund der Schülerinnen und Schüler sowie Optimierung der administrativen Abwicklung der Beihilfenverfahren.

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
Implementierung einer automatisierten Abfrage von für die Beihilfenverfahren notwendigen Daten im Rahmen einer ohnehin anstehenden Modernisierung der einschlägigen EDV-Anwendung.

Letzte Aktualisierung: 6. April 2018