Entwurf: Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung über die Berechtigung zur Abfrage von Daten aus der Gesamtevidenz und die Schülerbeihilfen- ADV-Verordnung geändert werden
Begutachtungsfrist: 12.09.2018
Auszug aus dem Vorblatt
Ziel(e)
Gewährleistung eines hohen Datenschutzniveaus im Bildungsbereich
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
Anpassung der schulrechtlichen Verordnungen an die Datenschutz-Grundverordnung (insbesondere Abfrageberechtigung aus der Gesamtevidenz der Schülerinnen und Schüler)
Aus der gegenständlichen Maßnahme ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund, die Länder, die Gemeinden oder auf die Sozialversicherungsträger