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Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Prüfungsordnung Kollegs und Sonderformen für Berufstätige an BMHS geändert wird

BGBl. II Nr. 86/2019 v. 2.4.2019

Auszug aus dem Vorblatt

Problemanalyse

Die in Kraft getretenen Lehrpläne an BAfEP/Kolleg und BASOP/Kolleg, BGBl. II Nr. 239/2017 erfordern eine entsprechende Anpassung der Prüfungsordnung.

Zudem müssen Bestimmungen in der Prüfungsordnung hinsichtlich – der von einem Schulversuch ins Regelschulwesen überführten Form – des Kollegs für Elementarpädagogik einschließlich der Zusatzqualifikation Hortpädagogik neu geschaffen werden.

Ziel(e)

Überführung der Prüfungsordnung von Schulversuchslehrplänen und Anpassung der Prüfungsordnung an neue Lehrpläne mit dem Ziel, Rechtssicherheit für die Schulen und Absolventinnen und Absolventen zu schaffen.

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

Die Prüfungsordnung für die neuen Lehrpläne an BAfEP/Kolleg und BASOP/Kolleg berücksichtigt neben den neuen Gegenstandsbezeichnungen auch die veränderten Weiterentwickelungen, die mit den neuen Lehrplänen hinsichtlich des Berufsfeldes umfasst sind.

Die bereits in der Prüfungsordnung BMHS (Bildungsanstalten) mit BGBl. II Nr. 231/2018 umgesetzten Vereinfachungen werden auch in der Prüfungsordnung der Kollegs weitergeführt.

Letzte Aktualisierung: 3. April 2019