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Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Universitätsberechtigungsverordnung geändert wird

BGBl. II Nr. 258/2018 v. 27.9.2018

Auszug aus dem Vorblatt

Problemanalyse

Mit der Novelle des Hochschulgesetzes 2017 (HG), BGBl. I Nr. 129/2017, wurde ein neues, gemeinsames Studienrecht für Pädagogische Hochschulen und Universitäten geschaffen. Damit wurde auch die besondere Universitätsreife als Voraussetzung für die Zulassung der jährlich rund 5.000 Anfängerinnen und Anfänger von Studien an Pädagogischen Hochschulen eingeführt.

Erforderliche Zusatzprüfungen für bestimmte Studien sind in der Universitätsberechtigungsverordnung geregelt.

Ziel(e)

Einheitliche Zulassungsvoraussetzungen für Lehramtsstudien an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen.

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

Erweiterung des Geltungsbereichs der Universitätsberechtigungsverordnung auf die Zulassung zu Studien an Pädagogischen Hochschulen.

Aus der gegenständlichen Maßnahme ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund, die Länder, die Gemeinden oder auf die Sozialversicherungsträger

Letzte Aktualisierung: 28. September 2018