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Informationserlass zu Neuerungen im Bereich der Nationalen Kompetenzerhebungen ab 2020/21

2020-0.774.728

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung informiert über Neuerungen im Bereich der nationalen Kompetenzerhebungen, welche ab dem Schuljahr 2020/21 schrittweise umgesetzt werden.

Von den Neuerungen betroffen sind alle öffentlichen und mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Volksschulen, Mittelschulen und allgemeinbildende höhere Schulen mit gesetzlich geregelter Schulartbezeichnung. Für die Sekundarstufe II treten keine Änderungen ein; die freiwilligen IKM-Angebote werden für die 9. Schulstufe weitergeführt und die Schulen der Sekundarstufe II zeitgerecht über Angebote und weitere Entwicklungen informiert.

Die Bildungsdirektorinnen und –direktoren werden ersucht, diese Information an die von den Neuerungen betroffenen Schulen weiterzuleiten und die Umsetzung im Wirkungsbereich anzuleiten und zu unterstützen.

Erlass (PDF, 125 KB)