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Unterstützung für Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung in Bildungseinrichtungen des Bundes

Geschäftszahl: 2023-0.480.776

Erlass betreffend Unterstützung für Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung in  Bildungseinrichtungen des Bundes

Information der Bildungsdirektionen, Zentrallehranstalten und Pädagogischen Hochschulen

Sachgebiet: Soziale Schüler/innenangelegenheiten
Verteilerkreis: Alle Bildungsdirektionen
Alle Zentrallehranstalten
Alle Pädagogischen Hochschulen des Bundes
Private Pädagogische Hochschule Burgenland
Geltung: unbefristet
Rechtsgrundlage: Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG)
Kernaussagen/Ziele: Unterstützungsleistungen von Schülerinnen und Schülern in Bildungseinrichtungen des Bundes
Ort und Zeitpunkt der Genehmigung:
Wien, 17.09.2023
Veröffentlichende Stelle: BMBWF

Ziel eines inklusiven Bildungssystems ist es, für all jene Schülerinnen und Schüler bzw. 
Studierende, die grundsätzlich das Potential zur Erreichung des Bildungsziels einer 
Schulart haben, Unterstützungsmöglichkeiten bereitzustellen, um die Nachteile, die 
aufgrund einer Behinderung entstehen, auszugleichen. 

Mit dem vorliegenden Erlass sollen daher für alle Arten von Behinderungen die jeweils 
passenden Unterstützungsleistungen zur Verfügung gestellt werden, um das oben 
genannte Ziel erreichen zu können. Das bisherige Rundschreiben Nr. 22/2021 des 
Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend „Persönliche 
Assistenz für Schülerinnen und Schüler mit Körperbehinderung in Einrichtungen des 
Bundes“
tritt außer Kraft (siehe Punkt 6).