Unterstützung für Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung in Bildungseinrichtungen des Bundes
Geschäftszahl: 2023-0.480.776
Erlass betreffend Unterstützung für Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung in Bildungseinrichtungen des Bundes
Information der Bildungsdirektionen, Zentrallehranstalten und Pädagogischen Hochschulen
Sachgebiet: Soziale Schüler/innenangelegenheiten
Verteilerkreis: Alle Bildungsdirektionen
Alle Zentrallehranstalten
Alle Pädagogischen Hochschulen des Bundes
Private Pädagogische Hochschule Burgenland
Geltung: unbefristet
Rechtsgrundlage: Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG)
Kernaussagen/Ziele: Unterstützungsleistungen von Schülerinnen und Schülern in Bildungseinrichtungen des Bundes
Ort und Zeitpunkt der Genehmigung:
Wien, 17.09.2023
Veröffentlichende Stelle: BMBWF
Ziel eines inklusiven Bildungssystems ist es, für all jene Schülerinnen und Schüler bzw.
Studierende, die grundsätzlich das Potential zur Erreichung des Bildungsziels einer
Schulart haben, Unterstützungsmöglichkeiten bereitzustellen, um die Nachteile, die
aufgrund einer Behinderung entstehen, auszugleichen.
Mit dem vorliegenden Erlass sollen daher für alle Arten von Behinderungen die jeweils
passenden Unterstützungsleistungen zur Verfügung gestellt werden, um das oben
genannte Ziel erreichen zu können. Das bisherige Rundschreiben Nr. 22/2021 des
Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend „Persönliche
Assistenz für Schülerinnen und Schüler mit Körperbehinderung in Einrichtungen des
Bundes“ tritt außer Kraft (siehe Punkt 6).