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Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur, mit der die Berufsreifeprüfungscurriculaverordnung geändert wird

BGBl. II Nr. 391/2012 v. 29.11.2012

Auszug aus dem Vorblatt

Problem:
Für das Berufsfeld „Sportmanagement“ besteht Bedarf an anerkannten Lehrgängen zur Vorbereitung auf die entsprechende Teilprüfung der Berufsreifeprüfung. In den maßgeblichen Curricula der Berufsreifeprüfungscurriculaverordnung, BGBl. II Nr. 40/2010, die als Grundlage für die Gestaltung eines solchen Lehrganges heranzuziehen wären, wird das Berufsfeld „Sportmanagement“ nicht abgebildet.

Ziel:
Im Hinblick auf ein einheitliches Standard- und Kompetenzniveau sowohl der Vorbereitungslehrgänge zur Berufsreifeprüfung als auch der entsprechenden Fachbereichsteilprüfung soll ein verbindlich anzuwendendes Curriculum für den Fachbereich „Sportmanagement“ verordnet werden.

Letzte Aktualisierung: 6. April 2018