Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu.

Verordnung der Bundesministerin für Bildung und Frauen über Leistungsstipendien an Pädagogischen Hochschulen für das Studienjahr 2013/2014

BGBl. II Nr. 237/2014 v. 24.09.2014

Auszug aus dem Vorblatt


Ziel(e)

Anerkennung von hervorragenden Leistungen von Studierenden innerhalb der letzten zwei Semester des Studiums und Unterstützung ordentlicher Studien bei der Anfertigung wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeiten durch Leistungsstipendien.

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

  • Bereitstellung der Budgetmittel für Leistungsstipendien an Pädagogischen Hochschulen durch
    Verordnung.

Betragsmäßige Verteilung der für Leistungsstipendien zur Verfügung stehenden Budgetmittel auf die inzelnen Pädagogischen Hochschulen nach der Zahl der im abgelaufenen Studienjahr erfolgten
Studienabschlüsse österreichischer Studierender.

Letzte Aktualisierung: 6. April 2018