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Bekanntmachung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend den Lehrplan für den orientalisch-orthodoxen Religionsunterricht an Pflichtschulen, mittleren und höheren Schulen

BGBl. II Nr. 201/2004

Aufgrund des § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 256/1993, wird bekannt gemacht:

Die in den Anlagen 1 bis 3 wiedergegebenen Lehrpläne für den orientalisch-orthodoxen Religionsunterricht an Pflichtschulen, mittleren und höheren Schulen wurden von der orientalisch-orthodoxen Kirchenkommission erlassen und werden mit sofortiger Wirksamkeit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht.

Anlage 1: pdf (pdf, 147 KB) (PDF)
LEHRPLAN FÜR DEN ARMENISCH-APOSTOLISCHEN RELIGIONSUNTERRICHT
AN PFLICHTSCHULEN, MITTLEREN UND HÖHEREN SCHULEN

Anlage 2: pdf (pdf, 97 KB) (PDF)
LEHRPLAN FÜR DEN SYRISCH-ORTHODOXEN RELIGIONSUNTERRICHT
AN PFLICHTSCHULEN, MITTLEREN UND HÖHEREN SCHULEN

Anlage 3: pdf (pdf, 99 KB) (PDF)
LEHRPLAN FÜR DEN KOPTISCH-ORTHODOXEN RELIGIONSUNTERRICHT
AN PFLICHTSCHULEN, MITTLEREN UND HÖHEREN SCHULEN

Letzte Aktualisierung: 6. April 2018