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Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur, mit der die Lehrpläne der Neuen Mittelschulen erlassen und die Lehrpläne für den Religionsunterricht an den Neuen Mittelschulen bekannt gemacht werden sowie die Leistungsbeurteilungsverordnung, die Zeugnisformularverordnung, die Verordnung über die Aufnahms- und Eignungsprüfungen, die Verordnung über die Einstufungsprüfung als Voraussetzung für die Aufnahme in die Schule und die Aufnahmsprüfung als Voraussetzung für den Übertritt in eine andere Schulart, die Aufnahms-verfahrensverordnung, die Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung, die Verordnung über die Befreiung von der Teilnahme an einzelnen Pflichtgegenständen, die Verordnung über Bildungsstandards im Schulwesen, die Bildungsdokumentationsverordnung, die Verordnung über die Wahl der Schülervertreter und die Verordnung über die Wahl der Klassenelternvertreter geändert werden (NMS-Umsetzungspaket)

BGBl. II Nr. 185/2012 v. 30.5.2012

Problem:
Die Neue Mittelschule (NMS), die derzeit als Modellversuch geführt wird, soll als pädagogische Weiterentwicklung der Hauptschule auf der Sekundarstufe I ins Regelschulwesen übergeführt werden. Sie soll bis zum Beginn des Schuljahres 2018/19 an die Stelle der Hauptschule treten. Das hiezu notwendige Gesetzespaket, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Schulpflichtgesetz 1985, das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz, das Schulzeitgesetz 1985, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Bildungsdokumentationsgesetz, das Minderheiten-Schulgesetz für das Burgenland, das Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten, das Privatschulgesetz und das Religionsunterrichtsgesetz geändert werden, wurde am 20.12.2011 vom Ministerrat beschlossen und der Regierungsvorlage am 1.3.2012 im Unterrichtsausschuss des Nationalrates die Zustimmung erteilt. Weiters ist aber auch die Erlassung von Lehrplänen für die NMS und die Anpassung zahlreicher Verordnungen erforderlich.

Ziel:
Die Lehrpläne der NMS zeichnen sich durch moderne Pädagogik aus. Bei der neuen Lernkultur stehen individuelle Lernbedürfnisse und Lernvoraussetzungen der SchülerInnen im Zentrum. Dies wird auch über einen erweiterten Gestaltungsraum jeder einzelnen Schule erreicht: Es gibt vier gesetzlich mögliche Schwerpunktbereiche, über die die Schulleitung entscheiden kann. Die Leistungsbeurteilung in der 7. und 8. Schulstufe erfolgt nach der grundlegenden und vertieften Allgemeinbildung, wobei letztere jener der AHS-Unterstufe entspricht.

Letzte Aktualisierung: 6. April 2018