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Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz für den Schul- und Kultusbereich

Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz, die Schulunterrichtsgesetz-Novelle BGBl. I Nr. 9/2012, die Schulunterrichtsgesetz-Novelle BGBl. I Nr. 52/2010, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Bundesgesetz über die Berufsreifeprüfung, das Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetz, das Schulpflichtgesetz 1985, das Schülerbeihilfengesetz 1983, das Privatschulgesetz, das Bundes-Schulaufsichtsgesetz, das Schülervertretungengesetz, das Schulorganisationsgesetz, das Schulzeitgesetz 1985, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Bundesgesetz über die Rechtspersönlichkeit von religiösen Bekenntnisgemeinschaften und das Bundesgesetz über die Regelung des Instanzenzuges bei Erlassung von Bescheiden in Angelegenheiten der staatlichen Kultusverwaltung geändert werden (Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz für den Schul- und Kultusbereich)

BGBl. I Nr. 75/2013 v. 23.5.2013

Auszug aus dem Vorblatt

Ziele

  • Anpassung der gesetzlichen Regelungen an das neue System der Verwaltungsgerichtsbarkeit

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

  • Anpassung der gesetzlichen Regelungen an das neue System der Verwaltungsgerichtsbarkeit
  • Eröffnung eines zweigliedrigen Instanzenzuges in Bereichen, wo bisher kein Rechtsmittel vorgesehen war
  • Beibehaltung eigener verfahrensrechtlicher Regelungen für den Bereich Schule
Letzte Aktualisierung: 6. April 2018