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Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur, mit der die Verordnung über die Erfüllung des 9. Schuljahres der allgemeinen Schulpflicht durch sonderschulbedürftige Kinder aufgehoben wird

BGBl. II Nr. 295/2012 v. 4.9.2012

Auszug aus dem Vorblatt:

Problem:
Im Zusammenhang mit der durch BGBl. I Nr. 9/2012 erfolgten Novellierung des Schulpflichtgesetzes 1985 sowie des Schulorganisationsgesetzes betreffend Überführung der Schulversuche zur Integration von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der Polytechnischen Schule in das Regelschulwesen, ist eine Bereinigung auf Verordnungsebene erforderlich.

Ziel:
Durch die Aufhebung der Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht über die Erfüllung des 9. Schuljahres der allgemeinen Schulpflicht durch sonderschulbedürftige Kinder soll eine Rechtsbereinigung und damit eine Anpassung an die geltende Gesetzeslage erfolgen.

Letzte Aktualisierung: 6. April 2018