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Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur, mit der die Verordnung über die Studienförderung für Studierende an Konservatorien geändert

BGBl. II Nr. 305/2011 v. 13.9.2011

Problem: Das Konservatorium Sunrise_Studios des Herrn Mike Loewenrosen führt den Hauptstudiengang „Musical“, welcher die gesetzlichen Voraussetzungen zur Aufnahme in die Verordnung über die Studienförderung für Studierende an Konservatorien nach dem Studienförderungsgesetz 1992 erfüllt. Ohne die Aufnahme in diese Verordnung haben die ordentlichen Studierenden dieses Hauptstudienganges keinen Rechtsanspruch auf Studienförderung.

Ziel und Inhalt: Gegenständlicher Novellenentwurf soll eine Anspruchsvoraussetzung für den Bezug von Studienförderung für ordentliche Studierende des Hauptstudienganges „Musical“ des Konservatorium Sunrise_Studios des Herrn Mike Loewenrosen schaffen.

Letzte Aktualisierung: 6. April 2018