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Verordnung der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend die Übertragung von Aufgaben nach § 5 Abs. 2 Z 4 des Bundeshaushaltsgesetzes

BGBl II Nr. 17/2011 v. 24.01.2011

Problem: Die Haushaltsreform erfordert die Anwendung von HV-SAP auf allen Ebenen des Budgetvollzuges. Daher müssen auch die Bundesschulen bis 2012 auf SAP umgestellt werden. Da nur anweisende Organe gemäß § 5 Abs. 2 Z 4 des Bundeshaushaltsgesetzes (BHG), BGBl. Nr. 213/1986, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 139/2009, direkt auf PSK-Konten zugreifen dürfen, müssen die Schulen durch Verordnung zu anweisenden Organen erklärt werden.

Ziel: Durch die Erklärung der betroffenen Schulen zu anweisenden Organen werden diese in die Lage versetzt, Aufgaben des Budgetvollzuges gemäß § 5 Abs. 4 BHG wahrzunehmen.

Letzte Aktualisierung: 6. April 2018