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Ausschreibung der Planstelle einer Abteilungsvorständin / eines Abteilungsvorstandes an der Höheren Bundeslehr- und Versuchsanstalt für Textilindustrie und Datenverarbeitung Spengergasse 20, 1050 Wien

BMBWF-618/068-II/12/2019

Im Bereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung gelangt die Stelle einer/eines Abteilungsvorständin/eines Abteilungsvorstandes für Informatik (Sonderformen - Aufbaulehrgang für Berufstätige / Kolleg für Berufstätige einschließlich Vorbereitungslehrgang) an der Höheren Technischen Bundeslehr- und Versuchsanstalt für Textilindustrie und Datenverarbeitung, 1050 Wien, Spengergasse 20, mit dem nach den gesetzlichen Bestimmungen für diese Funktion vorgesehenen Wirkungsbereich zur Besetzung. Die Stelle ist der Verwendungsgruppe L 1 bzw. Entlohnungsgruppe l 1/pd zugeordnet.

1. Aufgabenfelder:

Mit der Funktion ist die Leitung einer Fachabteilung im Sinne der dienstrechtlichen Bestimmungen in Verbindung mit § 55 Schulunterrichtsgesetz 1986, BGBl. Nr. 472, verbunden.

2. Voraussetzungen für die Bewerbung um diese Funktion sind:

Allgemeine Voraussetzungen:

  • Erfüllung der allgemeinen Anstellungserfordernisse
  • Erfüllung der einschlägigen Verwendungserfordernisse der Anlage 1 Ziffer 23.1 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333/1979 (BDG 1979) bzw. des § 43a Abs. 3 Vertragsbedienstetengesetz 1948, BGBl. Nr. 86/1948 (VBG)
  • Vorliegen einer mindestens fünfjährigen erfolgreichen Lehrpraxis an Schulen im Sinne des § 207e Abs. 2 Z 2 BDG 1979
  • Vorliegen der erforderlichen persönlichen, fachlichen und pädagogischen Eignung und der erforderlichen Führungs- und Managementkompetenzen

Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten:

  • Leitungskompetenzen, Organisationstalent, Personalentwicklungskompetenzen
  • Kompetenzen und Praxis im Projekt- und Qualitätsmanagement
  • Kompetenzen und Praxis in einschlägigen pädagogischen und administrativen Handlungsfeldern (§ 55 SchUG)
  • Erfahrungen in der Kooperation mit schulischen, schulbehördlichen und außerschulischen Einrichtungen (z.B. Wirtschaft, Kunst, Kultur, Sport) bzw. internationale Erfahrungen
  • Aus-/Weiterbildungen, insbesondere im Bereich Management
  • Kommunikationskompetenz, Verhandlungsgeschick sowie ein hohes Maß an sozialer Kompetenz

Eine mindestens dreijährige Lehrtätigkeit in wenigstens zwei fachtheoretischen und/oder fachpraktischen Unterrichtsgegenständen, die für die in der Abteilung geführten Ausbildungsschwerpunkte (-zweige) eine zentrale Bedeutung haben, ist erwünscht.

Die Bewerbungen sind innerhalb eines Monats nach dem Tag der Ausschreibung, von im aktiven Schuldienst stehenden Bewerberinnen/Bewerbern im Dienstwege, beim BMBWF, 1010 Wien, Minoritenplatz 5, Abteilung II/12 einzubringen.

Im Sinne der Digitalisierungsüberlegungen zu den Verwaltungsabläufen wird einer ausschließlichen Bewerbung online über die Jobbörse der Republik entgegengesehen.

In der Bewerbung sind verpflichtend

  1. die persönliche, fachliche und pädagogische Eignung,
  2. die Führungs- und Managementkompetenzen und
  3. die Leitungs- und Entwicklungsvorstellungen für die angestrebte Funktion unter Einbeziehung von Gender- und Diversity-Aspekten darzustellen und die Gründe anzuführen, die die Bewerberin/den Bewerber für die Ausübung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen.

Die Bewerberinnen und Bewerber haben sich einem Auswahlverfahren zu unterziehen. Dieses umfasst ein Assessment zur Beurteilung der Führungs- und Managementkompetenzen und eine Anhörung vor einer Begutachtungskommission, die ein Gutachten über die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber erstellt. Die Entscheidung über die Auswahl obliegt der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung nach Durchführung allfälliger weiterer Ermittlungsschritte.

Für die Ausübung der Funktion gebührt zusätzlich zum Gehalt/Monatsentgelt von mindestens 2.599,4 € eine Dienstzulage, die zwischen 336,7 € und 952,8 € liegt. Dieser Betrag kann sich bei langjähriger Funktionsausübung auf Basis der gesetzlichen Vorschriften erhöhen.

Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sind, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen, entsprechend den Vorgaben des Frauenförderungsplanes vorrangig zu bestellen (§ 11c Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, BGBl. Nr. 100/1993).

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung lädt Frauen nachdrücklich zur Bewerbung ein.

Die im Zuge der Bewerbung bekannt gegebenen personenbezogenen Daten werden durch die Schule bzw. das BMBWF zum Zwecke des Auswahlverfahrens und des Personalmanagements verarbeitet. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.

Veröffentlichung 10.09.2019

Wien, am 5. September 2019

Für die Bundesministerin: Mag. Christian Rubin

Letzte Aktualisierung: 10. September 2019