Öffentliche Ausschreibung einer Planstelle in der externen Schulevaluation im BMBWF
Geschäftszahl: 2020-0.336.154
Gemäß § 58d Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG) bzw. § 227b Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG) iVm § 7 Ausschreibungsgesetz 1989 (AusG) wird eine Planstelle in der externen Schulevaluation im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung öffentlich ausgeschrieben.
Das Dienstverhältnis wird zunächst im Wege einer Dienstzuteilung zur externen Schulevaluation in der Zentralstelle auf eine Dauer von sechs Monaten eingegangen, während der eine theoretische und praktische Ausbildung (Qualifizierungsphase) zu absolvieren ist. Erst nach Ablauf der sechs Monate und erfolgreicher Qualifizierung erfolgt eine dauerhafte Übernahme.
Wertigkeit: SQM bzw. sqm
Dienststelle: BILDUNG
Dienstort: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung – Zentralstelle
Vertragsart: Unbefristet
Beschäftigungsausmaß: Vollzeit
Beginn der Tätigkeit: voraussichtlich 1. Jänner 2021
Ende der Bewerbungsfrist: 17. August 2020
Monatsbezug/entgelt mindestens: EUR 5.569,70 brutto (nach dauerhafter Bestellung)
Aufgaben und Tätigkeiten
In den Aufgabenbereich dieser Abteilung fallen insbesondere:
- Mitwirkung am Aufbau der bundesweiten Pilotierung von externer Schulevaluation sowie kontinuierliche Weiterentwicklung von Verfahren und Instrumenten der externen Schulevaluation
- Organisation und (leitende) Durchführung von externen Schulevaluationen mithilfe standardisierter Verfahren und Instrumente
- Planung und Durchführung von (mehrtägigen) Evaluationsbesuchen an Schulstandorten oder Schulcluster-Standorten als Mitglied eines Schulevaluationsteams; Dokumenten- und Datenanalyse, Durchführung von standardisierten Interviews und Unterrichtsbeobachtungen
- Selbständige und unabhängige Beurteilung der pädagogischen und organisatorischen Qualität von Schulstandorten (Erstellung von Evaluationsberichten) sowie Rückmeldung der Ergebnisse an die Schulleitung, die Schulpartner und die Schulaufsicht
- Qualitätssicherung der Schulevaluationsberichte und der Evaluationsverfahren nach international geltenden Standards
- Mitwirkung an der analytischen Aufbereitung von Evaluationsergebnissen und Berichterstattung für die strategische Schul- und Unterrichtsentwicklung auf Systemebene
Erfordernisse
Voraussetzungen für die Bewerbung um diese Funktion sind:
Allgemeine Voraussetzungen:
- Abgeschlossenes Hochschulstudium für Lehramt oder vergleichbare Qualifikation
- Mindestens 10-jährige pädagogisch-praktische Erfahrung als Lehrkraft und/oder Schulleitung an Landes- oder Bundesschulen und/oder in den Verwendungsgruppen SQM, SI 1 und SI 2
Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten:
1. Profunde Kenntnisse und langjährige, nachgewiesene Erfahrung in Prozessen der Schul- und Unterrichtsentwicklung |
25 % |
2. Kenntnisse der wesentlichen Instrumente und Maßnahmen der schulischen Qualitätsentwicklung und –sicherung in Theorie und Praxis |
15 % |
3. Umfassende Kenntnisse des österreichischen Schulwesens (schularten- und schulstufenübergreifend) sowie Schulrechtskenntnisse |
15 % |
4. Hohe Sozialkompetenz und Konfliktfähigkeit, Verständnis für Diversität | 15 % |
5. Hohe Belastbarkeit und Flexibilität; Fähigkeit zu Selbstorganisation und eigenständigem Handeln; strukturierte und genaue Arbeitsweise |
10 % |
6. Hohe kommunikative Kompetenz; exzellentes Ausdrucksvermögen in Wort und Schrift | 10 % |
7. Fähigkeit zu analytisch-abstraktem Denken, grundlegende Statistikkenntnisse | 10 % |
Gleichbehandlungsklausel
Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.
Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges
Als Bewerbungsunterlagen sind beizubringen:
Bewerbungsgesuch, Lebenslauf sowie eine ausführliche Darlegung der Kenntnisse, Fähigkeiten und Gründe, die den Bewerber bzw. die Bewerberin für die Ausübung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen.
Gemäß § 5 Abs. 2 Ausschreibungsgesetz 1989 enthält die Ausschreibung neben den allgemeinen Voraussetzungen, die jedenfalls erfüllt sein müssen, jene besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Erfüllung der mit der ausgeschriebenen Funktion verbundenen Anforderungen von den Bewerberinnen und Bewerbern erwartet werden. Der Prozentsatz gibt an, mit welcher Gewichtung die besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Beurteilung der Eignung jeweils berücksichtigt werden.
Gemäß § 5 Abs. 2a des Ausschreibungsgesetzes 1989 sind ferner Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle erwünscht.
Eine unabhängige Kommission erstellt ein Gutachten über die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Dieses Gutachten dient dem Herrn Bundesminister als Entscheidungsgrundlage.
Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.
Im Falle einer erfolgreichen Bewerbung erfolgt die Tätigkeit in der Schulevaluation vorerst im Rahmen einer sechs Monate dauernden Dienstzuteilung zur Schulevaluationsstelle des BMBWF, während der eine umfassende theoretische und praktische Qualifizierung zur Schulevaluatorin bzw. zum Schulevaluator zu absolvieren ist. Die erfolgreiche Qualifizierung ist unter anderem durch das Verfassen einer Praxisarbeit nachzuweisen.
Während der sechsmonatigen Dauer der Dienstzuteilung (Qualifizierungsphase) an die Schulevaluationsstelle wird das bisherige Gehalt grundsätzlich weiter bezogen; ob allfällige Zulagen und Nebengebühren weiterhin gebühren, muss im Einzelfall geprüft werden. Bei Nichtvorliegen eines Bundes- bzw. Landesdienstverhältnisses wird ein Gehalt, das einer Einstufung in die Entlohnungsgruppe v1 (Ausbildungsphase) entspricht, ausbezahlt.
Erst nach erfolgter dauerhafter Bestellung zur Schulevaluatorin bzw. zum Schulevaluator beträgt der Monatsbezug / das Monatsentgelt mindestens EUR 5.569,70 brutto. Das Gehalt erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten.
Die Tätigkeit als Schulevaluatorin bzw. Schulevaluator erfordert während des Schuljahres hohe Reisebereitschaft (auch mit dem eigenen PKW).
Für Schulevaluator/inn/en gelten die Urlaubszeitbestimmungen des BDG bzw. des VBG für den allgemeinen Verwaltungsdienst. Überdies sind die Bestimmungen gemäß § 50a, § 78a und §§ 10 – 12 BDG 1979 sowie § 20 Abs. 1 Z 1 VBG iVm § 50a BDG und § 29g VBG nicht anwendbar.
Die personenbezogenen Daten, die Sie im Zuge Ihrer Bewerbung bekannt geben, werden durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung zum Zwecke des Personalmanagements verarbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz im BMBWF finden Sie unter www.bmbwf.gv.at.
Kontaktinformation
Bewerbungsgesuche sind innerhalb eines Monates nach Verlautbarung dieser Ausschreibung im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ unter Angabe der Gründe, welche die Bewerberin bzw. den Bewerber für die Ausübung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen, unmittelbar in der Abteilung Präs/6 des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung, 1010 Wien, Minoritenplatz 5 oder per E‑Mail an personalabteilung@bmbwf.gv.at unter Angabe der Geschäftszahl (GZ 2020-0.336.154) einzubringen.
Gemäß § 5 Abs. 8 Ausschreibungsgesetz 1989 gilt als Tag der Bewerbung der Tag, an dem die Bewerbung (schriftlich, Telefax, E-Mail) bei der in der Ausschreibung genannten Stelle einlangt. Für das fristgerechte Einlangen gilt § 33 Abs. 1 und 2 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51, idgF (Postlauf wird nicht berücksichtigt).
Ansprechperson:
GLin Mag.a Simone Hoffmann
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Leiterin der Gruppe Präs/B und Abteilung Präs/6
1010 Wien, Minoritenplatz 5
T +43 1 531 20-3000
simone.hoffmann@bmbwf.gv.at
Wien, 15. Juli 2020
Für die Bundesministerin:
Mag.a Simone Hoffmann