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Öffentliche Ausschreibung der Funktion der Leitung der Abteilung I/14 im BMBWF

Geschäftszahl: 2021-0.151.210

Gemäß § 2 Abs. 1 Ziffer 3 Ausschreibungsgesetz 1989, BGBl. Nr. 85, wird die Funktion der Leitung der Abteilung I/14 (Erwachsenenbildung) im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung öffentlich ausgeschrieben.

Wertigkeit:  A1/6 bzw. v1/4
Dienststelle: BILDUNG
Dienstort: BM für Bildung, Wissenschaft und Forschung – Zentralstelle
Vertragsart: Unbefristet
Beschäftigungsausmaß: Vollzeit
Beginn der Tätigkeit: ehestmöglich
Ende der Bewerbungsfrist: 20. Mai 2021
Monatsbezug/entgelt mindestens: A1/6 – EUR 3.609,40 brutto bzw. v1/4 – EUR 4.508,30 brutto

Aufgaben und Tätigkeiten

In den Aufgabenbereich dieser Abteilung fallen insbesondere:

  • Koordination und Steuerung der Angelegenheiten der Erwachsenenbildung
  • Steuerung und Weiterentwicklung der gemeinsamen Initiativen des Bundes und der Länder im Bereich Erwachsenenbildung
  • Strategische Planung, Koordination und Umsetzung des Europäischen Sozialfonds in der Erwachsenenbildung
  • Koordination der EU- und internationalen Angelegenheiten in der Erwachsenenbildung
  • Steuerung der Maßnahmen zur Nachholung von Bildungsabschlüssen (BRP, PSA, Basisbildung) sowie Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements
  • Steuerung und Wirkungscontrolling der Förderungen in der Erwachsenenbildung sowie Vorsteuerung und Wirkungscontrolling des bifeb

Erfordernisse

Voraussetzungen für die Bewerbung um diese Funktion sind:

Allgemeine Voraussetzungen:

Abgeschlossenes Hochschulstudium oder gleichwertiger Abschluss

Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten:

1.  Fundierte Kenntnisse des österreichischen Bildungssystems insbesondere der österreichischen Erwachsenenbildung
und der europäischen bzw. internationalen Entwicklungen
20%
2. Fundierte Erfahrung hinsichtlich der strategischen Planung und Abwicklung von Förderprogrammen, Professionalisierung/
Qualitätsentwicklung und Nachholen von Abschlüssen (BRP, PSA, Basisbildung) in der Erwachsenenbildung
20%
3. Fundierte Kenntnisse der ESF-relevanten Bestimmungen, Zielsetzungen und Mechanismen sowie Erfahrung in der strategischen
Planung, Konzeption, Koordination und Umsetzung von EU-Programmen mit Schwerpunkt ESF-Programme
20%
4. Erfahrung in Budgetplanung, -umsetzung und -controlling insbesondere im Zusammenhang mit EU-Programmen 15%
5. Sehr gute Englischkenntnisse  5%
6. Managementerfahrung, Kommunikationsfähigkeit, Kooperationsbereitschaft, Verhandlungsgeschick und hohe Belastbarkeit 10%
7. Organisationsfähigkeit, Eignung zur Mitarbeiter/innen- und Teamführung, Verständnis für Diversität sowie hohes Maß an sozialer Kompetenz 10%

Gleichbehandlungsklausel

Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.

 Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges

Als Bewerbungsunterlagen sind beizubringen:

Bewerbungsgesuch, Lebenslauf, konzeptive Leitvorstellung für die Aufgabenerfüllung der Abteilung sowie eine Darlegung der Gründe, die den Bewerber bzw. die Bewerberin für die Ausübung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen.

Gemäß § 5 Abs. 2 Ausschreibungsgesetz 1989 enthält die Ausschreibung neben den allgemeinen Voraussetzungen, die jedenfalls erfüllt sein müssen, jene besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Erfüllung der mit der ausgeschriebenen Funktion verbundenen Anforderungen von den Bewerberinnen und Bewerbern erwartet werden. Der Prozentsatz gibt an, mit welcher Gewichtung die besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Beurteilung der Eignung jeweils berücksichtigt werden.

Gemäß § 5 Abs. 2a des Ausschreibungsgesetzes 1989 sind ferner Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle erwünscht.

Der Monatsbezug (A1/6) / das Monatsentgelt (v1/4) beträgt mindestens EUR 3.609,40 brutto bzw. EUR 4.508,30 brutto.

Das Gehalt erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Bezugs- bzw. Entlohnungsbestandteile.

Eine unabhängige Kommission erstellt ein Gutachten über die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Dieses Gutachten dient dem Herrn Bundesminister als Entscheidungsgrundlage.

Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.

Die personenbezogenen Daten, die Sie im Zuge Ihrer Bewerbung bekannt geben, werden durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung zum Zwecke des Personalmanagements verarbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz im BMBWF finden Sie unter www.bmbwf.gv.at.

Kontaktinformation

Bewerbungsgesuche sind innerhalb eines Monates nach Verlautbarung dieser Ausschreibung im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ unter Angabe der Gründe, welche die Bewerberin bzw. den Bewerber für die Ausübung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen, unmittelbar in der Abteilung Präs/6 des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung, 1010 Wien, Minoritenplatz 5 oder per E‑Mail an personalabteilung@bmbwf.gv.at unter Angabe der Geschäftszahl (GZ 2021-0.151.210) einzubringen.

Gemäß § 5 Abs. 8 Ausschreibungsgesetz 1989 gilt als Tag der Bewerbung der Tag, an dem die Bewerbung (schriftlich, Telefax, E-Mail) bei der in der Ausschreibung genannten Stelle einlangt. Für das fristgerechte Einlangen gilt § 33 Abs. 1 und 2 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51, idgF (Postlauf wird nicht berücksichtigt).

Ansprechperson:

Gruppenleiterin Mag.a Simone Hoffmann
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Leiterin der Gruppe Präs/B und Abteilung Präs/6
1010 Wien, Minoritenplatz 5
T +43 1 531 20-3000
E-Mail: simone.hoffmann@bmbwf.gv.at

Wien, 13. April 2021

Für den Bundesminister: Mag.a Simone Hoffmann