Bildungsdirektion für Oberösterreich: Schulqualitätsmanagement - Ausschreibung von SQM Stellen
2021-0.187.195
In der Bildungsdirektion für Oberösterreich gelangen die Stellen einer / eines
Schulqualitätsmanagerin/Schulqualitätsmanagers (SQM) für die Bildungsregion Linz – Abt. Päd/1 (GZ 2021-0.187.195)
Schulqualitätsmanagerin/Schulqualitätsmanagers (SQM) für die Bildungsregion Steyr-Kirchdorf - Abt. Päd/2 (GZ 2021-0.187.205)
Schulqualitätsmanagerin/Schulqualitätsmanagers (SQM) für die Bildungsregion Gmunden-Vöcklabruck – Abt. Päd/3 (GZ 2021-0.187.217)
mit dem nach den gesetzlichen Bestimmungen für diese Funktion vorgesehenen Wirkungsbereich zur Besetzung (§§ 225 ff Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG), §§ 48r ff Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG)) zur Ausschreibung.
1. Aufgabenfelder:
In den Aufgabenbereich dieser Funktion fallen die im § 225Abs. 5 BDG bzw. § 48r Abs. 6 VBG aufgezählten und die in der SQM-Verordnung, BGBl. II Nr. 158/2019 vom 13. Juni 2019 enthaltenen Tätigkeiten:
- Aufsicht über die Erfüllung der Aufgaben der österreichischen Schulen
- Sicherstellung der Implementierung von Reformen und Entwicklungsvorgaben (in der Region)
- Mitwirkung am Qualitätsmanagement – evidenzbasierte Steuerung der regionalen Bildungsplanung
- Mitwirkung an der schularten- und standortbezogenen Schulentwicklung
- Laufendes Qualitäts-Controlling
- Strategische Personalführung auf Ebene der Schulleitungen und Schulcluster-Leitungen
- Bereitstellung pädagogischer Expertise (an Schnittstellen)
- Krisen- und Beschwerdemanagement im Eskalationsfall
- Sonstige der Bildungsregion von der Bildungsdirektion zugewiesene Aufgaben
Für gegenständliche Stelle gelten im Speziellen die Aufgaben des § 14 der SQM-Verordnung.
2. Voraussetzungen für die Bewerbung um diese Funktion sind:
Allgemeine Voraussetzungen:
- Die Erfüllung der Ziffer 28 lit. a der Anlage 1 zum BDG– Verwendungsgruppe SQM (entweder Erfüllung der Ziffer 23 oder 24 der Anlage 1 zum BDG oder des Artikel II Ziffer 1 oder 2 der Anlage zum LDG 1984) oder
1.1. die Erfüllung der Erfordernisse gemäß § 38 Abs. 2, 2a, 3 oder 3a VBG oder
1.2. gemäß § 3 Abs. 2, 3 oder 3a LVG - die Erfüllung der Ziffer 28 lit. b der Anlage 1 zum BDG (eine mindestens fünfjährige erfolgreiche Lehr- oder Schulleitungspraxis an einer in der Ziffer 28 lit. b aufgezählten Schulart) und
- absolvierte Führungskräfteschulungen, insbesondere zum Thema Personal und Personalentwicklung im Ausmaß von mindestens 24 Stunden
Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten:
1. Umfassende und profunde Kenntnisse und Erfahrungen, vorzugsweise im schulischen und schulbehördlichen Bereich, insbesondere im Bereich Qualitätsmanagement, in den gesetzlich normierten Aufgabenfeldern der zu besetzenden Funktion |
25% |
2. Fundierte langjährige, praxisbezogene sowie umsetzungs- und ergebnisorientierte berufliche Erfahrung, vorrangig im Bildungswesen und Schulbereich |
20% |
3. Kenntnisse der aktuellen pädagogischen und bildungspolitischen Schwerpunkte des BMBWF und der Bildungsdirektion in speziellen Ausrichtung für den schulisch pädagogischen Bereich möglichst mehrerer/aller Schularten |
15% |
4. Kenntnisse und Erfahrungen bei regionalen bildungs- und schulbezogenen und schulbehördlichen Aspekten im Bereich möglichst mehrerer/aller Schularten |
15% |
5. Ausgezeichnete Kommunikationsfähigkeit und ein hohes Maß an sozialer Kompetenz und ein ausgeprägtes Verständnis für die Differenziertheit und Diversität im Bildungsbereich |
15% |
6. Fähigkeit zum analytischen und strategischen Denken, Innovationskraft und Leistungsbereitschaft | 10% |
Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten und Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienstelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz (Funktion) wirksam werden soll, sind erwünscht.
Im Sinne des „Masterplanes Digitalisierung im Bildungsbereich“ sind digitale Kompetenzen, vor allem mit einem Bezug zum Bildungswesen und dem Bildungscontrolling und die Bereitschaft solche weiter auszubauen, sehr erwünscht.
Bewerbungen um diese Funktion sind innerhalb eines Monats ab Verlautbarung in der Jobbörse der Republik Österreich (www.jobboerse.gv.at) und im Amtsblatt zur Wiener Zeitung
- unter Anführung der Gründe, die für die Ausübung dieser Funktion oder die Erfüllung der Aufgaben des Arbeitsplatzes als geeignet erscheinen lassen (hier ist im Detail auf die in der Ausschreibung geforderten Punkte einzeln einzugehen) und
- einer Darlegung über die Leitungsvorstellungen in dieser Funktion
beim BMBWF, 1010 Wien, Minoritenplatz 5, Abteilung II/12 einzubringen.
Im Sinne der Digitalisierungsüberlegungen wird einer ausschließlichen Online-Bewerbung über die Jobbörse der Republik entgegengesehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Bewerbung jeweils nur für die Stelle gilt auf die konkret in der Bewerbung Bezug genommen wird und zu der Geschäftszahl (Referenzcode) für die sie konkret abgeben wird.
Es wird dabei ersucht die berufsbiografischen Daten im Formular „Berufsbiografische Daten – Schulqualitätsmanagement“ (Word, 53 KB), welches unter www.bmbwf.gv.at im Bereich Services/Jobs und Karriere/Anforderungsprofil SQM zur Verfügung steht, auszufüllen.
Die Bewerberin/der Bewerber hat sich einem Auswahlverfahren zu unterziehen. Eine unabhängige Kommission bei der Bildungsdirektion erstellt in Folge ein Gutachten über die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber. Die Entscheidung über die Auswahl obliegt dem Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung nach Durchführung allfälliger weiterer Ermittlungsschritte, wie z.B. der Durchführung eines Hearings.
Das monatliche Fixgehalt beträgt gemäß § 65 Gehaltsgesetz 1956 bzw. § 48v VBG mindestens EUR 5.650,50.- zuzüglich einer nicht ruhegenussfähigen monatlichen Vergütung in der Höhe von 3,5% des Gehaltes.
Auf die Bestimmungen des § 48t Abs. 2 VBG 1948 bzw. § 227 Abs. 2 BDG 1979 wird hingewiesen.
Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sind sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen nach Maßgabe des Frauenförderungsplanes vorrangig zu bestellen.
Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung lädt Frauen nachdrücklich zur Bewerbung ein.
Die im Zuge der Bewerbung bekannt gegebenen personenbezogenen Daten werden durch das BMBWF bzw. die zuständige Bildungsdirektion (Begutachtungskommission) zum Zwecke der Auswahl und des Personalmanagements verarbeitet. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem weiteren Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.
Veröffentlichung in der Jobbörse der Republik: Datum 07.04.2021
Ende der Bewerbungsfrist: 07.05.2021
Wien, 1. April 2021
Für den Bundesminister: Mag. Christian Rubin