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Bildungsdirektion für Steiermark - Schulqualitätsmanagement, Ausschreibung der Leitung der Bildungsregion Oststeiermark

2021-0.296.622

In der Bildungsdirektion für Steiermark gelangt die Stelle einer /eines

Leiterin / Leiters der Bildungsregion Oststeiermark (Dienstort Hartberg)

mit dem gemäß § 226 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG 1979) bzw. § 48s Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG) und § 3 der Verordnung betreffend das Schulqualitätsmanagement für diese Funktion vorgesehenen Wirkungsbereich zur Besetzung. Die Besetzung der Funktion Leitung der Bildungsregion ist im Rahmen bzw. auf Basis eines vertraglichen oder öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses als Bedienstete oder Bediensteter des Schulqualitätsmanagements (SQM) zunächst auf einen Zeitraum von fünf Jahren wirksam.

Aufgabenfelder:

  1. Entwicklung und Implementierung von regionalen Konzepten und Maßnahmen zur Verbesserung der Bildungsqualität und Erhöhung der Chancen- und Geschlechtergleichheit
  2. Steuerung der Bildungsangebote in der Bildungsregion, Abstimmung derselben aufeinander sowie deren Weiterentwicklung
  3. Strategische Personalführung und -entwicklung der regionalen Teams
  4. Förderung der Zusammenarbeit aller Schulen/Schulcluster sowie deren Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen einer Bildungsregion
  5. Steuerung des Qualitätsmanagements und der Agenden der Inklusion/Diversität
  6. Steuerung der Umsetzung regionaler Bildungskonzepte (z.B. Cluster/Campus) und zentraler Reformen und Entwicklungsvorgaben
  7. Unterstützung der Leitung des Pädagogischen Bereiches in Planungs- und Steuerungsangelegenheiten der Bildungsdirektion
  8. Kommunikation und Zusammenarbeit mit Stakeholdern und externen Partnerinnen und Partnern in der Region

Allgemeine Voraussetzungen:

Vorausgesetzt wird die Erfüllung der Anstellungserfordernisse für Bedienstete des Schulqualitätsmanagements:

  1. Die Erfüllung der Ziffer 28 lit. a der Anlage 1 zum BDG– Verwendungsgruppe SQM (entweder Erfüllung der Ziffer 23 oder 24 der Anlage 1 zum BDG oder des Artikel II Ziffer 1 oder 2 der Anlage zum LDG 1984) oder
    1.1. die Erfüllung der Erfordernisse gemäß § 38 Abs. 2, 2a, 3 oder 3a VBG oder
    1.2. gemäß § 3 Abs. 2, 3 oder 3a LVG 
  2. die Erfüllung der Ziffer 28 lit. b der Anlage 1 zum BDG (eine mindestens fünfjährige erfolgreiche Lehr- oder Schulleitungspraxis an einer in der Ziffer 28 lit. b aufgezählten Schulart) bzw. § 48r Abs. 4 Ziffer 2 und
  3. absolvierte Führungskräfteschulungen, insbesondere zum Thema Personal und Personalentwicklung im Ausmaß von mindestens 24 Stunden

Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten:

1. Umfassende und profunde Kenntnisse und Erfahrungen, vorzugsweise im schulischen und
schulbehördlichen Bereich, insbesondere im Bereich Qualitätsmanagement, in den gesetzlich
normierten Aufgabenfeldern der zu besetzenden Funktion
25%
2. Fundierte langjährige, praxisbezogene sowie umsetzungs- und ergebnisorientierte berufliche Erfahrung,
vorrangig im Bildungswesen und Schulbereich vorzugsweise in leitender Funktion und die entsprechenden
Leitungs- und Managementkompetenzen
20%
3. Sehr gute Kenntnisse der aktuellen pädagogischen und bildungspolitischen Schwerpunkte des BMBWF und
der Bildungsdirektion und Erfahrungen in schulischen und behördlichen Kooperationen und mit außerschulischen Einrichtungen
15%
4.Kenntnisse und Erfahrungen bei regionalen bildungs- und schulbezogenen Aspekten 15%
5. Exzellente Führungsqualitäten ausgezeichnete Kommunikationsfähigkeit und ein hohes Maß an sozialer Kompetenz,
sowie ein ausgeprägtes Verständnis für die Differenziertheit und Diversität im Bildungsbereich
15%
6. Fähigkeit zum ausgeprägten analytischen und strategischen Denken, Innovationskraft, Leistungsbereitschaft 10%

Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten und Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienstelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz (Funktion) wirksam werden soll, sind erwünscht.

Im Sinne des „Masterplanes Digitalisierung im Bildungsbereich“ sind digitale Kompetenzen, vor allem mit einem Bezug zum Bildungswesen und dem Bildungscontrolling und die Bereitschaft solche weiter auszubauen, sehr erwünscht.

Bewerbungen um diese Funktion sind innerhalb eines Monats ab Verlautbarung in der Jobbörse der Republik Österreich (www.jobboerse.gv.at) und im Amtsblatt zur Wiener Zeitung

  1. unter Anführung der Gründe, die für die Ausübung dieser Funktion oder die Erfüllung der Aufgaben des Arbeitsplatzes als geeignet erscheinen lassen (hier ist im Detail auf die in der Ausschreibung geforderten Punkte einzeln einzugehen) und
  2. einer Darlegung über die Leitungsvorstellungen in dieser Funktion

beim BMBWF, 1010 Wien, Minoritenplatz 5, Abteilung II/12, einzubringen.

Im Sinne der Digitalisierungsüberlegungen zu den Verwaltungsabläufen wird einer ausschließlichen Bewerbung online über die Jobbörse der Republik (www.jobboerse.gv.at) entgegengesehen.

Es wird dabei ersucht die berufsbiografischen Daten im Formular „Berufsbiografische Daten – Schulqualitätsmanagement“ (Word, 53 KB), welches unter www.bmbwf.gv.at im Bereich Services/Jobs und Karriere/Anforderungsprofil SQM zur Verfügung steht, auszufüllen.

Die Bewerberin/der Bewerber hat sich einem Auswahlverfahren zu unterziehen. Eine unabhängige Kommission bei der Bildungsdirektion erstellt in Folge ein Gutachten über die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber. Die Entscheidung über die Auswahl obliegt dem Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung nach Durchführung allfälliger weiterer Ermittlungsschritte, wie z.B. der Durchführung eines Hearings.

Für die Funktion Leitung der Bildungsdirektion gebührt (zusätzlich zu dem für Bedienstete des Schulqualitätsmanagements vorgesehenen Fixgehalt bzw. Monatsentgelt von mindestens EUR 5.650,5 und einer monatlichen Vergütung in Höhe von 3,5% des Fixgehaltes bzw. Monatsentgeltes) eine Dienstzulage in Höhe von EUR 1.037,9.

Auf die Bestimmungen des § 48t Abs. 2 VBG bzw. § 227 Abs. 2 BDG wird hingewiesen.

Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sind sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen nach Maßgabe des Frauenförderungsplanes vorrangig zu bestellen.

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung lädt Frauen nachdrücklich zur Bewerbung ein.

Die im Zuge der Bewerbung bekannt gegebenen personenbezogenen Daten werden durch das BMBWF bzw. der zuständigen Bildungsdirektion zum Zwecke der Auswahl und des Personalmanagements verarbeitet. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem weiteren Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.

Veröffentlichung in der Jobbörse der Republik: 21.05.2021

Ende der Bewerbungsfrist: 21.06.2021

Für den Bundesminister: Mag. Christian Rubin