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Öffentliche Ausschreibung der Funktion der Leitung der Abteilung I/3 im BMBWF

Gemäß § 2 Abs. 1 Ziffer 3 Ausschreibungsgesetz 1989, BGBl. Nr. 85, wird die Funktion der Leitung der Abteilung I/3 (Allgemein bildende Pflichtschulen, Inklusive Bildung und Diversitätsmanagement) im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung öffentlich ausgeschrieben.

Wertigkeit: A1/6 bzw. v1/4
Dienststelle: BILDUNG
Dienstort: BM für Bildung, Wissenschaft und Forschung – Zentralstelle
Vertragsart: Unbefristet
Beschäftigungsausmaß: Vollzeit
Beginn der Tätigkeit: ehestmöglich
Ende der Bewerbungsfrist: 3. April 2023
Monatsbezug/entgelt mindestens: A1/6 – EUR 3.987,70 brutto bzw. v1/4 – EUR 4.827,20 brutto

Aufgaben und Tätigkeiten

In den Aufgabenbereich dieser Abteilung fallen insbesondere:

  • Strategische Planung aller pädagogischen Angelegenheiten zur Weiterentwicklung der allgemein bildenden Pflichtschulen (APS) und an den relevanten Nahtstellen sowie des Fachbereichs MINT an allgemeinbildenden Schulen
  • Strategische Planung, Koordination, Implementierung und Monitoring bildungspolitischer Vorhaben im Bereich der Volksschulen, Mittelschulen und Sonderschulen sowie an den relevanten Nahtstellen
  • Initiierung und Steuerung von Schulversuchen an allgemeinbildenden Pflichtschulen sowie deren Evaluation
  • Konzeption und Durchführung von Schulungsmaßnahmen zu Themen der APS in der öffentlichen Verwaltung
  • Strategische Kooperation und Zusammenarbeit mit externen und internen Entwicklungspartnern und Stakeholdern sowie Vertretung in ressortinternen und ressortübergreifenden Gremien

Erfordernisse

Voraussetzungen für die Bewerbung um diese Funktion sind:

Allgemeine Voraussetzungen:

Abgeschlossenes Hochschulstudium

Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten:

  1. Fundierte Kenntnisse und mehrjährige Erfahrung im Bereich der Qualitäts- und Schulentwicklung an allgemein bildenden Pflichtschulen sowie Sonderschulen 20 %
  2. Kenntnisse und Erfahrung in der Entwicklung pädagogischer Modelle und Konzepte sowie in der Erstellung von Lehrplänen 20 %
  3. Führungserfahrung bzw. Erfahrung in der Leitung und Steuerung von Reform- und Entwicklungsprojekten im Bereich der allgemein bildenden Pflichtschulen und der Sonderschulen 20 %
  4. Sehr gute Kenntnisse des österreichischen Schulsystems und seiner Governance, profunde Schulrechtskenntnisse 20 %
  5. Erfahrungen im Projektmanagement, in den Bereichen Organisations- und Personalentwicklung, Eignung zur Mitarbeiter/innen- und Teamführung sowie Innovationsbereitschaft 10 %
  6. Ausgezeichnete Kommunikations- und Koordinationsfähigkeit, Diversitäts- und Genderkompetenz, Fremdsprachenkenntnisse 10 %

Gleichbehandlungsklausel

Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.

Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges

Als Bewerbungsunterlagen sind beizubringen:

Ein Lebenslauf sowie ein Bewerbungsgesuch unter Anführung der Gründe, die die Bewerberin bzw. den Bewerber für die Ausübung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen (siehe Anforderungsprofil).

Darüber hinaus ist der Bewerbung ein schriftliches Konzept für die Aufgabenerfüllung der Abteilung beizufügen. In diesem sind die persönlichen Vorstellungen hinsichtlich der mit der Leitungsfunktion verbundenen zentralen Herausforderungen, sowohl (soweit möglich) inhaltlich als auch im Bereich der Führung von Mitarbeiter/innen, ausführlich darzustellen („konzeptive Leitvorstellung“).

Gemäß § 5 Abs. 2 Ausschreibungsgesetz 1989 enthält die Ausschreibung neben den allgemeinen Voraussetzungen, die jedenfalls erfüllt sein müssen, jene besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Erfüllung der mit der ausgeschriebenen Funktion verbundenen Anforderungen von den Bewerberinnen und Bewerbern erwartet werden. Der Prozentsatz gibt an, mit welcher Gewichtung die besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Beurteilung der Eignung jeweils berücksichtigt werden.

Gemäß § 5 Abs. 2a des Ausschreibungsgesetzes 1989 sind ferner Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle erwünscht.

Der Monatsbezug (A1/6) / das Monatsentgelt (v1/4) beträgt mindestens EUR 3.987,70 brutto bzw. EUR 4.827,20 brutto (in der Regelstufe).

Das Gehalt erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Bezugs- bzw. Entlohnungsbestandteile.

Eine unabhängige Kommission erstellt ein Gutachten über die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Dieses Gutachten dient dem Herrn Bundesminister als Entscheidungsgrundlage.

Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.

Die personenbezogenen Daten, die Sie im Zuge Ihrer Bewerbung bekannt geben, werden durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung zum Zwecke des Personalmanagements verarbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz im BMBWF finden Sie unter www.bmbwf.gv.at.

Kontaktinformation

Bewerbungsgesuche sind innerhalb eines Monates nach Verlautbarung dieser Ausschreibung im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ unter Angabe der Gründe, welche die Bewerberin bzw. den Bewerber für die Ausübung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen, unmittelbar in der Abteilung Präs/8 des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung, 1010 Wien, Minoritenplatz 5 oder per E-Mail an personalabteilung@bmbwf.gv.at unter Angabe der Geschäftszahl (GZ 2022-0.629.441) einzubringen.

Gemäß § 5 Abs. 8 Ausschreibungsgesetz 1989 gilt als Tag der Bewerbung der Tag, an dem die Bewerbung (schriftlich, Telefax, E-Mail) bei der in der Ausschreibung genannten Stelle einlangt. Für das fristgerechte Einlangen gilt § 33 Abs. 1 und 2 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51, idgF (Postlauf wird nicht berücksichtigt).

Ansprechperson:

Gruppenleiterin Mag.a Simone Hoffmann
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Leiterin der Gruppe Präs/B und Abteilung Präs/8
1010 Wien, Minoritenplatz 5
T +43 1 53120-3000
E-Mail: simone.hoffmann@bmbwf.gv.at

Wien, 27. Februar 2023

Für den Bundesminister: Mag.a Simone Hoffmann