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Öffentliche Ausschreibung der Funktion der Leitung der Gruppe II/C im BMBWF

Geschäftszahl: 2022-0.756.259

Gemäß § 2 Abs. 1 Ziffer 2 Ausschreibungsgesetz 1989, BGBl. Nr. 85, wird die Funktion der Leitung der Gruppe II/C (Personalvollzug und Schulerhaltung; Abteilungen II/10 bis II/14) im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung öffentlich ausgeschrieben.

Diese Funktion ist der Verwendungsgruppe A/A1, Funktionsgruppe 7 bzw. der Entlohnungsgruppe a/v1, Bewertungsgruppe v1/5, zuzuordnen und gemäß § 141 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 bzw. § 68 Vertragsbedienstetengesetz 1948 durch befristete Betrauung für einen Zeitraum von fünf Jahren zu besetzen.

Wertigkeit: A1/7 bzw. v1/5
Dienststelle: BILDUNG
Dienstort: BM für Bildung, Wissenschaft und Forschung – Zentralstelle
Vertragsart: Befristet
Befristung: fünf Jahre
Beschäftigungsausmaß: Vollzeit
Beginn der Tätigkeit: ehestmöglich
Ende der Bewerbungsfrist: 28. März 2023
Monatsbezug/entgelt mindestens: A1/7 – EUR 10.336,50 brutto bzw. v1/5 – EUR 9.778,80 brutto

Aufgaben und Tätigkeiten

In den Aufgabenbereich dieser Gruppe fallen insbesondere:

  • Personalangelegenheiten (alle dienst- und besoldungsrechtlichen, arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten) des Verwaltungspersonals im nachgeordneten Bereich
  • Grundsätzliche Personalangelegenheiten des lehrenden Personals; Ernennungs- und Besetzungsverfahren
  • Personalvollzug des lehrenden Personals der Pädagogischen Hochschulen, Zentrallehranstalten und Auslandsschulen
  • Personal- und Organisationsentwicklung für das Ressort
  • Sachaufwand Bundesschulen und Förderabrechnungen

Erfordernisse

Voraussetzungen für die Bewerbung um diese Funktion sind:

Allgemeine Voraussetzungen:

  1. Die österreichische Staatsbürgerschaft gemäß § 4 Abs. 1 Z. 1 lit. a des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333 bzw. § 3 Abs. 1 Z. 1 lit. a des Vertragsbedienstetengesetzes 1948, BGBl. Nr. 86
  2. Abgeschlossenes Hochschulstudium

Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten:

  1. Fundierte Kenntnisse des Dienst-, Besoldungs- und Organisationsrechts des Bundes sowie derdamit zusammenhängenden Rechtsvorschriften und ihrer Anwendung; fundierte Kenntnisse imZusammenhang mit Rechtsverfahren  30%
  2. Fundierte Kenntnisse des Bundeshaushaltsrechts, insbesondere im Bereich derwirkungsorientierten Steuerung und Verwaltungsführung, Erfahrungen in der Umsetzungvon Verwaltungsreformprojekten 30%
  3. Mindestens dreijährige Erfahrung in einer Leitungsfunktion 10%
  4. Erfahrung in der interministeriellen Kooperation, besondere analytische Fähigkeiten,systemischer Zugang zum Erkennen und Lösen komplexer Problemstellungen 10%
  5. Innovationsbereitschaft sowie Fähigkeit zur Entwicklung von mittel- und langfristigenStrategien, Befähigung zur Ausübung steuernd-koordinierender Funktionen,Verhandlungsgeschick und Serviceorientierung 10%
  6. Kommunikationsfähigkeit, Eignung zur Mitarbeiter/innen- und Teamführung, Verständnis für Diversität sowie hohes Maß an sozialer Kompetenz 10%

Gleichbehandlungsklausel

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung ist bemüht, den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Im Sinne des § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes, BGBl. Nr. 100/1993, idgF werden Frauen, die gleich geeignet wie männliche Bewerber sind, bei der Betrauung der Funktion bevorzugt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges

Als Bewerbungsunterlagen sind beizubringen:

Ein Lebenslauf sowie ein Bewerbungsgesuch unter Anführung der Gründe, die die Bewerberin bzw. den Bewerber für die Ausübung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen (siehe Anforderungsprofil).

Darüber hinaus ist der Bewerbung ein schriftliches Konzept für die Aufgabenerfüllung der Gruppe beizu­fügen. In diesem sind die persönlichen Vorstellungen hinsichtlich der mit der Leitungsfunktion verbundenen zentralen Herausforderungen, sowohl (soweit möglich) inhaltlich als auch im Bereich der Führung von Mitarbeiter/innen, ausführlich darzustellen („konzeptive Leitvorstellung“).

Gemäß § 5 Abs. 2 Ausschreibungsgesetz 1989 enthält die Ausschreibung neben den allgemeinen Voraussetzungen, die jedenfalls erfüllt sein müssen, jene besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Erfüllung der mit der ausgeschriebenen Funktion verbundenen Anforderungen von den Bewerberinnen und Bewerbern erwartet werden. Der Prozentsatz gibt an, mit welcher Gewichtung die besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Beurteilung der Eignung jeweils berücksichtigt werden.

Gemäß § 5 Abs. 2a des Ausschreibungsgesetzes 1989 sind ferner Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle erwünscht.

Die angeführten gesetzlichen Erfordernisse sowie das im Rahmen der Bewerbung verpflichtend beizubringende Konzept betreffend Leitungs- und Entwicklungsvorstellungen für die Gruppe werden bei der Eignungsbeurteilung mit der gleichen Gewichtung berücksichtigt.

Der Monatsbezug (A1/7) / das Monatsentgelt (v1/5) beträgt mindestens EUR 10.336,50 brutto bzw. EUR 9.778,80 brutto.

Eine unabhängige Kommission erstellt ein Gutachten über die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Dieses Gutachten dient dem Herrn Bundesminister als Entscheidungsgrundlage.

Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.

Die personenbezogenen Daten, die Sie im Zuge Ihrer Bewerbung bekannt geben, werden durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung zum Zwecke des Personalmanagements verarbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz im BMBWF finden Sie unter www.bmbwf.gv.at.

Kontaktinformation

Bewerbungen um diese Funktion sind innerhalb eines Monates nach Verlautbarung dieser Ausschreibung im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ unter Angabe der Gründe, welche die Bewerberin bzw. den Bewerber für die Ausübung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen, unmittelbar in der Abteilung Präs/8 des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung, 1010 Wien, Minoritenplatz 5 oder per E-Mail an personalabteilung@bmbwf.gv.at unter Angabe der Geschäftszahl (GZ 2022-0.756.259) einzubringen.

Gemäß § 5 Abs. 8 Ausschreibungsgesetz 1989 gilt als Tag der Bewerbung der Tag, an dem die Bewerbung (schriftlich oder per E-Mail) bei der in der Ausschreibung genannten Stelle einlangt. Für das fristgerechte Einlangen gilt § 33 Abs. 1 und 2 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51, idgF (Postlauf wird nicht berücksichtigt).

Ansprechperson:

Gruppenleiterin Mag.a Simone Hoffmann
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Leiterin der Gruppe Präs/B und Abteilung Präs/8
1010 Wien, Minoritenplatz 5
T +43 1 531 20-3000
E-Mail: simone.hoffmann@bmbwf.gv.at

Wien, 23. Februar 

Für den Bundesminister: Mag.a Simone Hoffmann