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Öffentliche Ausschreibung der Funktion der Leitung der Abteilung I/4 (Elementarpädagogik, Sozialpädagogik und vorschulische Integration) im BMBWF

Gemäß § 2 Abs.1 Ziffer 3 Ausschreibungsgesetz 1989, BGBl. Nr. 85, wird die Funktion der Leitung der Abteilung I/4 (Elementarpädagogik, Sozialpädagogik und vorschulische Integration) im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung öffentlich ausgeschrieben.

Wertigkeit/Einstufung: A1/5 bzw v1/4
Dienststelle: BILDUNG
Dienstort: BM für Bildung, Wissenschaft und Forschung - Wien
Vertragsart: Unbefristet
Befristung:
Beschäftigungsausmaß: Vollzeit
Beginn der Tätigkeit: ehestmöglich
Ende der Bewerbungsfrist: 15.10.2018
Monatsentgelt/bezug mindestens: A1/5: EUR 3.222,60 brutto; v1/4: EUR 4.221,30 brutto
Referenzcode: BMBWF-18-1379

Aufgaben und Tätigkeiten

In den Aufgabenbereich dieser Abteilung fallen insbesondere:

  • Rechtliche, organisatorische und strukturelle Planung, Implementierung sowie Abwicklung bildungspolitischer Konzepte im Bereich Elementarpädagogik
  • Implementierung und Entwicklungsbegleitung von Maßnahmen und Projekten insbesondere in den Bereichen frühe sprachliche Förderung, vorschulische Integration und Transition Kindergarten – Volksschule
  • Pädagogische Angelegenheiten der Bildungsanstalten für Elementarpädagogik und Sozialpädagogik (BAfEP/BASOP)
  • Koordinierung der Umsetzung mit den Bundesländern und weiteren Netzwerkpartnern
  • Evaluierung und Controlling des Umsetzungsstands der Art. 15a B-VG Vereinbarung

Erfordernisse

Voraussetzungen für die Bewerbung um diese Funktion sind:

Allgemeine Voraussetzungen:

Abgeschlossenes Hochschulstudium, vorzugsweise Studium der Rechtswissenschaften oder gleichwertiger Abschluss

Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten:

1. Mehrjährige Erfahrung im Bereich Integration und Elementarpädagogik; umfassende Erfahrung in Verhandlung, Koordinierung und Umsetzung von Bund-Länder-Vereinbarungen sowie grundlegende Erfahrung mit Querschnittsaufgaben insbesondere in den Bereichen Sprache, Bildung und Werte 30%
2. Fundierte Kenntnisse relevanter verfassungsrechtlicher, schulrechtlicher, dienstrechtlicher und verfahrensrechtlicher Vorschriften 20%
3. Fundierte Kenntnisse der elementarpädagogischen Gegebenheiten (Verwaltungsaufbau, Zuständigkeiten und Aufgabenverteilung Bund - Land) sowie sehr gute Kenntnisse des österreichischen Bildungssystems insbesondere der Bildungsanstalten für Elementarpädagogik und Sozialpädagogik (BAfEP/BASOP) 15%
4. Führungserfahrung und Erfahrung in der verantwortlichen Koordination bei der Erstellung und Implementierung von bildungspolitisch relevanten Vorhaben und Strategien 10%
5. Gute Fremdsprachenkenntnisse 5%
6. Kommunikationsfähigkeit, Verhandlungsgeschick und hohes Maß an Eigeninitiative, Entscheidungsfreudigkeit und Belastbarkeit 10%
7. Organisationsfähigkeit, Eignung zur Mitarbeiter/innen- und Teamführung sowie hohes Maß an sozialer Kompetenz 10%

Gleichbehandlungsklausel

Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.

Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges

Als Bewerbungsunterlagen sind beizubringen: Bewerbungsgesuch, Lebenslauf, konzeptive Leitvorstellung für die Aufgabenerfüllung der Abteilung sowie eine Darlegung der Gründe, die den Bewerber bzw. die Bewerberin für die Ausübung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen.

Gemäß § 5 Abs. 2 Ausschreibungsgesetz 1989 enthält die Ausschreibung neben den allgemeinen Voraussetzungen, die jedenfalls erfüllt sein müssen, jene besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Erfüllung der mit der ausgeschriebenen Funktion verbundenen Anforderungen von den Bewerberinnen und Bewerbern erwartet werden. Der Prozentsatz gibt an, mit welcher Gewichtung die besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Beurteilung der Eignung jeweils berücksichtigt werden.

Gemäß § 5 Abs. 2a des Ausschreibungsgesetzes 1989 sind ferner Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle erwünscht.

Gemäß § 5 Abs. 8 Ausschreibungsgesetz 1989 gilt als Tag der Bewerbung der Tag, an dem die Bewerbung (schriftlich, Telefax, E-Mail) bei der in der Ausschreibung genannten Stelle einlangt (Postlauf wird nicht berücksichtigt).

Der Monatsbezug (A1/5) / das Monatsentgelt (v1/4) beträgt mindestens EUR 3.222,60 brutto bzw. EUR 4.221,30 brutto.
Das Gehalt erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten.

Kontaktinformation

Bewerbungsgesuche sind innerhalb eines Monates nach Verlautbarung dieser Ausschreibung im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ unter Angabe der Gründe, welche die Bewerberin bzw. den Bewerber für die Ausübung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen, unmittelbar in der Abteilung Präs/6 des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung, 1010 Wien, Minoritenplatz 5 oder per E-Mail an personalabteilung@bmbwf.gv.at unter Angabe der Geschäftszahl (GZ BMBWF-17.712/0002-Präs/6/2018) einzubringen.

Eine unabhängige Kommission erstellt ein Gutachten über die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Dieses Gutachten dient dem Herrn Bundesminister als Entscheidungsgrundlage.

Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.

Ansprechperson:
Abteilungsleiterin Mag.a Simone Hoffmann
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Leiterin der Abteilung Präs/6 (Personalangelegenheiten – Zentralstelle (UG 30))
1010 Wien, Minoritenplatz 5
T +43 1 531 20-3000
simone.hoffmann@bmbwf.gv.at

Erschienen in der Wiener Zeitung am 13.9.2018.

Letzte Aktualisierung: 13. September 2018