Öffentliche Ausschreibung der Funktion der Leitung der Abteilung I/7 (Schul- und Universitätssport) im BMBWF
Gemäß § 2 Abs.1 Ziffer 3 Ausschreibungsgesetz 1989, BGBl. Nr. 85, wird die Funktion der Leitung der Abteilung I/7 (Schul- und Universitätssport) im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung öffentlich ausgeschrieben.
Wertigkeit/Einstufung: A1/5 bzw v1/4
Dienststelle: BILDUNG
Dienstort: BM für Bildung, Wissenschaft und Forschung - Wien
Vertragsart: Unbefristet
Befristung:
Beschäftigungsausmaß: Vollzeit
Beginn der Tätigkeit: ehestmöglich
Ende der Bewerbungsfrist: 15.10.2018
Monatsentgelt/bezug mindestens: A1/5: EUR 3.222,60 brutto; v1/4: EUR 4.221,30 brutto
Referenzcode: BMBWF-18-1382
Aufgaben und Tätigkeiten
In den Aufgabenbereich dieser Abteilung fallen insbesondere:
- Pädagogische und inhaltliche Angelegenheiten des Unterrichtsfaches Bewegung und Sport der Schulen mit allgemeinsportlicher Ausbildung und Schulen für Leistungssportler/innen
- Angelegenheiten des Universitätssport und der Universiaden
- Betreuung von Wettkämpfen und sportlichen Maßnahmen sowie Schulungen im Wettkampfbereich
- Fachliche Beratung bei Bau-, Einrichtungs-, Ausstattungs- und Instandhaltungsfragen im Schulsport-Bereich
- Internationale und nationale Vertretungen und Kontakte (Österreichisches Institut für Schul- und Sportstättenbau (ÖISS); BSO, CIGEPS, ISF, Sportfachverbände, …)
- Angelegenheiten der Bundessportakademien, des Universitätssportzentrums Wien-Schmelz, der Bundesschullandheime, Bundesspielplätze und der Zentrale für Sportgeräteverleih und Sportplatzwartung
Erfordernisse
Voraussetzungen für die Bewerbung um diese Funktion sind:
Allgemeine Voraussetzungen:
Abgeschlossenes Hochschulstudium, bevorzugt Lehramt Bewegung und Sport bzw. Studium der Sportwissenschaften oder gleichwertiger Abschluss
Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten:
1. Fundierte Kenntnisse und Erfahrung in der pädagogisch–inhaltlichen Steuerung der Verwaltungsabläufe im Schulsport | 20% |
2. Kenntnisse und Erfahrung in der Umsetzung von Entwicklungsprojekten, vorzugsweise bei bildungspolitisch relevanten Vorhaben | 20% |
3. Erfahrung im Schul- und Universitätssportbereich sowie bei der Durchführung von Schul- und Universitätswettkämpfen; Erfahrung in der Bewegungserziehung | 20% |
4. Fundierte Kenntnisse der Organisationsstruktur des österreichischen Sportwesens | 15% |
5. Fremdsprachenkenntnisse | 5% |
6. Organisationsfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit und Verhandlungsgeschick; Zielorientierung, Innovationsfähigkeit sowie Entscheidungsfreude | 10% |
7. Eignung zur Mitarbeiter/innen- und Teamführung sowie hohes Maß an sozialer Kompetenz | 10% |
Gleichbehandlungsklausel
Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.
Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges
Als Bewerbungsunterlagen sind beizubringen:
Bewerbungsgesuch, Lebenslauf, konzeptive Leitvorstellung für die Aufgabenerfüllung der Abteilung sowie eine Darlegung der Gründe, die den Bewerber bzw. die Bewerberin für die Ausübung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen.
Gemäß § 5 Abs. 2 Ausschreibungsgesetz 1989 enthält die Ausschreibung neben den allgemeinen Voraussetzungen, die jedenfalls erfüllt sein müssen, jene besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Erfüllung der mit der ausgeschriebenen Funktion verbundenen Anforderungen von den Bewerberinnen und Bewerbern erwartet werden. Der Prozentsatz gibt an, mit welcher Gewichtung die besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Beurteilung der Eignung jeweils berücksichtigt werden.
Gemäß § 5 Abs. 2a des Ausschreibungsgesetzes 1989 sind ferner Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle erwünscht.
Gemäß § 5 Abs. 8 Ausschreibungsgesetz 1989 gilt als Tag der Bewerbung der Tag, an dem die Bewerbung (schriftlich, Telefax, E-Mail) bei der in der Ausschreibung genannten Stelle einlangt (Postlauf wird nicht berücksichtigt).
Der Monatsbezug (A1/5) / das Monatsentgelt (v1/4) beträgt mindestens EUR 3.222,60 brutto bzw. EUR 4.221,30 brutto.
Das Gehalt erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten.
Kontaktinformation
Bewerbungsgesuche sind innerhalb eines Monates nach Verlautbarung dieser Ausschreibung im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ unter Angabe der Gründe, welche die Bewerberin bzw. den Bewerber für die Ausübung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen, unmittelbar in der Abteilung Präs/6 des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung, 1010 Wien, Minoritenplatz 5 oder per E-Mail an personalabteilung@bmbwf.gv.at unter Angabe der Geschäftszahl (GZ BMBWF-17.712/0006-Präs/6/2018) einzubringen.
Eine unabhängige Kommission erstellt ein Gutachten über die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Dieses Gutachten dient dem Herrn Bundesminister als Entscheidungsgrundlage.
Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.
Ansprechperson:
Abteilungsleiterin Mag.a Simone Hoffmann
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Leiterin der Abteilung Präs/6 (Personalangelegenheiten – Zentralstelle (UG 30))
1010 Wien, Minoritenplatz 5
T: +43 1 531 20-3000
simone.hoffmann@bmbwf.gv.at
Erschienen in der Wiener Zeitung am 13.9.2018