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Öffentliche Ausschreibung der Funktion der Leitung der Sektion I im BMBWF

Geschäftszahl: 2020-0.786.736

Gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 Ausschreibungsgesetz 1989, BGBl. Nr. 85, wird die Funktion der Leitung der Sektion I (Allgemeinbildung und Berufsbildung) im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung öffentlich ausgeschrieben.

Diese Funktion ist der Verwendungsgruppe A/A1, Funktionsgruppe 9 bzw. der Entlohnungsgruppe a/v1, Bewertungsgruppe v1/7, zuzuordnen und gemäß § 141 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 bzw. § 68 Vertragsbedienstetengesetz 1948 durch befristete Betrauung für einen Zeitraum von fünf Jahren zu besetzen.

Wertigkeit: A1/9 bzw. v1/7
Dienststelle: BILDUNG
Dienstort: BM für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Wien
Vertragsart: Befristet
Befristung: fünf Jahre
Beschäftigungsausmaß: Vollzeit
Beginn der Tätigkeit: ehestmöglich
Ende der Bewerbungsfrist: 29. Jänner 2021
Monatsbezug/entgelt mindestens: A1/9: EUR 10.441,40 brutto; v1/7: EUR 9.801,80 brutto

Aufgaben und Tätigkeiten

In den Aufgabenbereich dieser Sektion fallen insbesondere:

  • Pädagogische, inhaltliche und schulpartnerschaftliche Angelegenheiten der allgemein bildenden und der berufsbildenden Schulen; strategische Organisationsentwicklung - Zusammenwirkung der Bereiche Allgemeinbildung sowie Berufsbildung und Erwachsenenbildung
  • Fragen der Schulentwicklung inkl. Schulversuche in allen Bereichen des allgemein bildenden und berufsbildenden Schulwesens, der Entwicklung von interdisziplinären Supportsystemen sowie der Weiterentwicklung und Verbesserung der Übergänge an allen Nahtstellen
  • Steuerung des Bereichs Pädagogischer Dienst in den Bildungsdirektionen und Festlegung der pädagogischen Inhalte der Ressourcen-, Ziel- und Leistungspläne der Bildungsdirektionen
  • Angelegenheiten der Elementarpädagogik, insbesondere Koordination der Umsetzung der Bund-Länder-Vereinbarungen im Bereich Elementarpädagogik; Evaluierung und Wirkungscontrolling

Erfordernisse

Voraussetzungen für die Bewerbung um diese Funktion sind:

Allgemeine Voraussetzungen:

  1. Die österreichische Staatsbürgerschaft gemäß § 4 Abs. 1 Z. 1 lit. a des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl.Nr. 333 bzw. § 3 Abs. 1 Z. 1 lit. a des Vertragsbedienstetengesetzes 1948, BGBl. Nr. 86
  2. Abgeschlossenes Hochschulstudium oder gleichwertiger Abschluss

Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten:

1. Fundierte Kenntnisse und Erfahrung in der pädagogisch-inhaltlichen Steuerung im Schulwesen, insbesondere im Zusammenhang mit der Implementierung der Bildungsdirektionen; ausgezeichnete Kenntnisse und Erfahrung im Zusammenhang mit der Bildungsreform 2017 20 %
2. Umfassende Kenntnisse und Erfahrung inkl. Verhandlungsführung bezüglich Entwicklung und Implementierung von bildungspolitischen Reformvorhaben auf allen Systemebenen des Bildungswesens und im Zusammenspiel zwischen Bund, Ländern und Gemeinden 15 %
3. Umfassende Kenntnisse im Bereich Elementarpädagogik sowie des allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulwesens und seiner speziellen Erfordernisse an den Nahtstellen; breite Vernetzung mit den relevanten Stakeholdern 15 %
4. Mehrjährige Führungserfahrung mit inhaltlicher, struktureller, personeller sowie finanzieller Verantwortung und Projektmanagementerfahrung 15 %
5. Erfahrung in der Personal- und Organisationsentwicklung zur Initiierung und Sicherstellung einer synergetischen Gesamtwirkung der neu strukturierten Sektion 10 %
6. Fremdsprachenkenntnisse 5 %
7. Fähigkeit zu strategischem und analytischem Denken; Erfahrung und Verständnis für ressortübergreifende Zusammenhänge; Fähigkeit zur Lösung komplexer Aufgaben sowie Verhandlungsgeschick 10 %
8. Zielorientierung, Innovationsfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Entscheidungsfreude; Organisationsfähigkeit, besondere Eignung zur Mitarbeiter/innen- und Teamführung, Verständnis für Diversität sowie hohes Maß an sozialer Kompetenz 10 %

Gleichbehandlungsklausel

Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.

Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges

Als Bewerbungsunterlagen sind beizubringen:

Bewerbungsgesuch, Lebenslauf samt Zeugnisse, konzeptive Leitvorstellung für die Aufgabenerfüllung der Sektion sowie eine Darlegung der Kenntnisse, Fähigkeiten und Gründe, die den Bewerber bzw. die Bewerberin für die Ausübung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen.

Gemäß § 5 Abs. 2 Ausschreibungsgesetz 1989 enthält die Ausschreibung neben den allgemeinen Voraussetzungen, die jedenfalls erfüllt sein müssen, jene besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Erfüllung der mit der ausgeschriebenen Funktion verbundenen Anforderungen von den Bewerberinnen und Bewerbern erwartet werden. Der Prozentsatz gibt an, mit welcher Gewichtung die besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Beurteilung der Eignung jeweils berücksichtigt werden.

Die angeführten Erfordernisse sowie das im Rahmen der Bewerbung verpflichtend beizubringende Konzept über die Vorstellungen zur Wahrnehmung der angestrebten Funktion werden bei der Eignungsbeurteilung mit der gleichen Gewichtung berücksichtigt.

Gemäß § 5 Abs. 2a des Ausschreibungsgesetzes 1989 sind ferner Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle erwünscht.

Eine unabhängige Kommission erstellt ein Gutachten über die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Dieses Gutachten dient dem Herrn Bundesminister als Entscheidungsgrundlage.

Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.

Der Monatsbezug (A1/9) / das Monatsentgelt (v1/7) beträgt mindestens EUR 10.441,40 brutto bzw. EUR 9.801,80 brutto.

Das Gehalt erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten.

Die personenbezogenen Daten, die Sie im Zuge Ihrer Bewerbung bekannt geben, werden durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung zum Zwecke des Personalmanagements verarbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz im BMBWF finden Sie unter www.bmbwf.gv.at.

Kontaktinformation

Bewerbungsgesuche sind innerhalb eines Monates nach Verlautbarung dieser Ausschreibung im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ unter Angabe der Gründe, welche die Bewerberin bzw. den Bewerber für die Ausübung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen, unmittelbar in der Abteilung Präs/6 des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung, 1010 Wien, Minoritenplatz 5 oder per E‑Mail an personalabteilung@bmbwf.gv.at unter Angabe der Geschäftszahl (GZ 2020-0.786.736) einzubringen.

Gemäß § 5 Abs. 8 Ausschreibungsgesetz 1989 gilt als Tag der Bewerbung der Tag, an dem die Bewerbung (schriftlich, Telefax, E-Mail) bei der in der Ausschreibung genannten Stelle einlangt (Postlauf wird nicht berücksichtigt).

Ansprechperson:
Gruppenleiterin Mag.a Simone Hoffmann
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Leiterin der Gruppe Präs/B und Abteilung Präs/6
1010 Wien, Minoritenplatz 5
Tel.: +43 1 531 20-3000
E-Mail: simone.hoffmann@bmbwf.gv.at

Wien, 21. Dezember 2020
Für den Bundesminister:
Mag.a Simone Hoffmann